Herr van Wüllen verweist auf die Vorlage und erklärt, dass das Konzept bereits im Ausschuss vorgestellt wurde.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass er sich an der Bezeichnung des Bebauungsplanes störe. Er bittet darum, den Begriff „Ehemalige Sporthalle“ zu streichen. Weiter möchte er wissen, wer seines Erachtens aufgrund der Bodenverhältnisse mögliche Mehrkosten beim Kanal- und Straßenbau zahle und ob Fassaden- und Dachbegrünung gefordert werde. Zuletzt möchte er wissen, wieviel Stellplätze festgesetzt werden.

 

Herr van Wüllen antwortet, dass im Bebauungsplan keine Stellplätze, sondern nur Wohneinheiten festgesetzt werden. Insgesamt dürfen 54 Wohneinheiten gebaut werden. Er verweist aber auf den als Anlage beigefügten städtebaulichen Entwurf, aus dem die Verortung der Stellplätze hervorgehe. Eine Fassadenbegrünung würde hier nicht passen, aber der Investor hat sich freiwillig bereit erklärt, eine Dachbegrünung vorzusehen. Diese werde entsprechend festgesetzt. Die Kosten für die Erschließung trägt der Investor, somit auch ggf. entstehende Mehrkosten beim Kanal- und Straßenbau.

 

Herr Doerenkamp meint, dass das Konzept ohne ausgewiesene Stellplätze so nicht umsetzbar sei.

 

Herr van Wüllen verweist nochmals auf den Städtebaulichen Entwurf.

 

Herr Jansen erklärt, dass er sich enthalten werde, da auch in diesem Konzept der geförderte Wohnungsbau fehle.

 


Beschluss:

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 346 der Stadt Rheine, Kennwort "Anne-Frank-Straße - Ehemalige Sporthalle" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.

Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich liegt im Bereich der vor Ort abgerissenen Sporthalle und bezieht sich auf folgende, im Bereich der Anne-Frank und Alfred-Delp-Straße gelegenen Flurstücke oder Flurstücksteile der Flur 106 in der Gemarkung Rheine-Stadt:

-          Flur 106: Flurstücke 832, 725, 852, 853 und 707 (teilweise) sowie 748 (teilweise)

 

Der Geltungsbereich ist dabei wie folgt begrenzt und entsprechend im Übersichtsplan bzw. geometrisch eindeutig festgelegt:

Im Norden:          Durch die nördliche Grenze der den geplanten Bauflächen vorgelagerten Alfred-Delp-Straße (Teil des Flurstücks Nr. 707 der Flur 106, Gemarkung Rheine-Stadt).

Im Osten:                   Durch die östliche Begrenzung der Flurstücke 832, 725 und 853 der Flur 106, Gemarkung Rheine-Stadt.

Im Süden:            Durch die südlichen Parzellengrenzen der ehemaligen Zufahrt zur

                            Sporthalle (Flurstücke 748 + 853 der Flur 106, Gemarkung Rheine-Stadt).

Im Westen:                 Durch die im Westen an die Flurstücke 852 und 853, Flur 106, Gemarkung Rheine-Stadt angrenzende Wohnbebauung der Anne-Frank-Straße mit ihren Gärten.

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 346 der Stadt Rheine, Kennwort "Anne-Frank-Straße - Ehemalige Sporthalle" eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

                                                         bei 1 Enthaltung