Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Golfplatz Mesum – Gut Winterbrock", nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Der Planbereich umfasst 2.270 m² und befindet sich innerhalb des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1, Kennwort „Golfplatz Mesum – Gut Winterbrock“ und grenzt direkt südlich und westlich an die Bereiche der 1. und 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1, Kennwort  „Golfplatz Mesum – Gut Winterbrock“ an.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich des Flurstücke 255, Flur 19, Gemarkung Mesum und ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig dargestellt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig