Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 


Beschluss:

 

Abwägungsbeschluss

 

Ein Abwägungsbeschluss ist nicht zu fassen, da  aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, keine abwägungsrelevanten Einwände eingegangen sind.

 

 

Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.145. , Kennwort: "Golfplatz Mesum/Gut Winterbrock", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der Planbereich umfasst 2.270 m² und befindet sich innerhalb des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1, Kennwort „Golfplatz Mesum – Gut Winterbrock“ und grenzt direkt südlich und westlich an die Bereiche der 1. und 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1, Kennwort  „Golfplatz Mesum – Gut Winterbrock“ an.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich des Flurstücke 255, Flur 19, Gemarkung Mesum und ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig dargestellt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig