Herr Gausmann erläutert, dass aufgrund einer aktuellen Änderung der Rechtslage der Beschlussvorschlag geändert werden sollte, er schlägt folgenden Beschluss vor:
1. Eltern, deren Kinder in der Kita oder in der
Kindertagespflege bzw. in der Schulbetreuung betreut werden und dafür
tatsächlich den Elternbeitrag zahlen, erhalten ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht für Juli 2020 einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 100% auf
den fälligen Elternbeitrag.
2. Sollte ein eingeschränkter Regelbetrieb im August 2020
andauern, ergibt sich die Höhe des dann gewährten freiwilligen Zuschusses aus
der Differenz zum Umfang des bestehenden Betreuungsvertrages und dem zulässigen
Betreuungsumfang
3. Die Gewährung dieses freiwilligen Zuschusses endet ab
dem Monat, in dem der uneingeschränkte Regelbetrieb wieder aufgenommen wird.
4. Für den Monat August wird auf den Zuschlag zur
Ferienbetreuung im Rahmen der Schulbetreuung verzichtet.
5. Bei der Schulbetreuung gilt eine analoge Anwendung.
Herr Dr. Lüttmann lässt über
den von Herrn Gausmann vorgeschlagenen Beschluss abstimmen.
Beschluss:
1. Eltern, deren Kinder in der Kita oder in der
Kindertagespflege bzw. in der Schulbetreuung betreut werden und dafür
tatsächlich den Elternbeitrag zahlen, erhalten ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht für Juli 2020 einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 100% auf
den fälligen Elternbeitrag.
2. Sollte ein eingeschränkter Regelbetrieb im August 2020
andauern, ergibt sich die Höhe des dann gewährten freiwilligen Zuschusses aus
der Differenz zum Umfang des bestehenden Betreuungsvertrages und dem zulässigen
Betreuungsumfang
3. Die Gewährung dieses freiwilligen Zuschusses endet ab
dem Monat, in dem der uneingeschränkte Regelbetrieb wieder aufgenommen wird.
4. Für den Monat August wird auf den Zuschlag zur
Ferienbetreuung im Rahmen der Schulbetreuung verzichtet.
5. Bei der Schulbetreuung gilt eine analoge Anwendung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig