Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
von Marktstandsgeld und von Platzgebühren auf der Kirmes sowie bei sonstigen
Veranstaltungen in der Stadt Rheine vom 18. April 2017:
Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld und von
Platzgebühren auf der Kirmes sowie bei sonstigen Veranstaltungen in der Stadt
Rheine vom 18. April 2017 vom ________________
Aufgrund
der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a), der §§ 4
und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober
1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1029), und des
§ 71 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999,
zuletzt geändert durch Artikel 15 G. vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1746),
hat der Rat der Stadt Rheine durch
Beschluss vom _______________ folgende Änderungssatzung erlassen:
Artikel
1
§ 1 der Satzung über die Erhebung
von Marktstandsgeld und von Platzgebühren auf der Kirmes sowie bei sonstigen Veranstaltungen
in der Stadt Rheine vom 18. April
2017 wird um folgende Sätze ergänzt: „Für das Jahr 2020 wird auf die Erhebung
von Gebühren verzichtet. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.“
Artikel
2
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend
zum 1. Januar 2020 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig