Herr Dr. Lüttmann und der restliche Verwaltungsrat der Stadtsparkasse erklären sich zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages für befangen.
Herr Brauer übernimmt zur Abstimmung über Ziffer 1 die Leitung der Ratssitzung.
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Rheine erteilt den Organen der
Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz
Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2019 Entlastung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 8 Abs. 2
Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 1.254.153,12
EUR wie folgt zu verwenden:
Ein Teilbetrag in Höhe von 654.153,12 EUR wird
entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW in die Sicherheitsrücklage eingestellt.
3.
Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Vorschlag des
Verwaltungsrats der Stadtsparkasse, die Entscheidung über die Verwendung des
danach verbliebenden Teils des Jahresüberschusses unter Berücksichtigung der
Verlautbarungen von EZB und BaFin zur Zahlung von Dividenden und Ausschüttungen
im März 2020 erst im Herbst 2020 zu treffen, zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig