Herr Krümpel erläutert, warum
die Beschlussfassung zu Ziffer 2 b erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen
solle und bittet darum, den Beschluss entsprechend abzuändern.
Herr Dr. Lüttmann erklärt
sich zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages für befangen.
Herr Bonk übernimmt zur
Abstimmung über Ziffer 1 die Leitung der Ratssitzung.
Herr Dr. Lüttmann lässt
anschließend über die Ziffern 2 a und 2 c abstimmen.
Zu Ziffer 2 c erklären sich
die anderen Aufsichtsratsmitglieder für befangen.
Beschluss:
1.
Der Rat der
Stadt Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel als persönlichen Stellvertreter
von Herrn Dr. Peter Lüttmann, in der Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Rheine GmbH folgenden
Beschluss zu fassen:
Dem
Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Rheine GmbH Herrn Dr. Peter Lüttmann wird
für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages
Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.
a) Feststellung
des Jahresabschlusses
Der
Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann,
folgende Beschlüsse zu fassen:
· Der Konzernabschluss 2019, der mit
einer Bilanzsumme von 116.194.785,84 EUR abschließt, wird auf Empfehlung des Aufsichtsrates in
der vorgelegten Form festgestellt.
· Der Jahresabschluss 2019 der
Stadtwerke Rheine GmbH, der mit einer Bilanzsumme von 72.595.129,20 EUR abschließt, wird auf
Empfehlung des Aufsichtsrates in der vorgelegten Form festgestellt.
b)
Ergebnisverwendung
gestrichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
c)
Entlastung des Aufsichtsrates
Der
Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) „Den anderen Aufsichtsratsmitgliedern der Stadtwerke Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
b) Die Muttergesellschaft / Dachgesellschaft Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass der/die Vertreter der Stadtwerke Rheine GmbH / Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH in den Gesellschafterversammlungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, der Rheiner Bäder GmbH und der RheiNet GmbH, folgende Beschlüsse fasst/fassen:
„Dem Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der Rheiner Bäder GmbH wird für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der RheiNet GmbH wird für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig