Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Herr Krümpel erläutert, warum die Beschlussfassung zu Ziffer 2 b erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen solle und bittet darum, den Beschluss entsprechend abzuändern.

 

Herr Dr. Lüttmann erklärt sich zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages für befangen.

Herr Bonk übernimmt zur Abstimmung über Ziffer 1 die Leitung der Ratssitzung.

 

Herr Dr. Lüttmann lässt anschließend über die Ziffern 2 a und 2 c abstimmen.

Zu Ziffer 2 c erklären sich die anderen Aufsichtsratsmitglieder für befangen.

 


Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel als persönlichen Stellvertreter von Herrn Dr. Peter Lüttmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Rheine GmbH Herrn Dr. Peter Lüttmann wird für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:         einstimmig

 

2.

 

a)   Feststellung des Jahresabschlusses

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

·      Der Konzernabschluss 2019, der mit einer Bilanzsumme von 116.194.785,84 EUR abschließt, wird auf Empfehlung des Aufsichtsrates in der vorgelegten Form festgestellt.

 

·      Der Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Rheine GmbH, der mit einer Bilanzsumme von 72.595.129,20 EUR abschließt, wird auf Empfehlung des Aufsichtsrates in der vorgelegten Form festgestellt.

 

b)   Ergebnisverwendung

 

gestrichen

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig

 

c)   Entlastung des Aufsichtsrates

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)      „Den anderen Aufsichtsratsmitgliedern der Stadtwerke Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

b)      Die Muttergesellschaft / Dachgesellschaft Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass der/die Vertreter der Stadtwerke Rheine GmbH / Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH in den Gesellschafterversammlungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, der Rheiner Bäder GmbH und der RheiNet GmbH, folgende Beschlüsse fasst/fassen:

 

„Dem Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der Rheiner Bäder GmbH wird für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der RheiNet GmbH wird für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig