Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 


Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt, von der Verlängerung der Übergangsregelung gem. § 27 Abs. 22a Umsatzsteuergesetz (UStG) keinen Gebrauch zu machen und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Erklärung, mit Wirkung zum 1. Januar 2021, gegenüber dem Finanzamt abzugeben.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die in der Anlage dargestellten Leistungsbeziehungen zukünftig entsprechend den Handlungsempfehlungen aus der genannten Anlage steuerrechtlich zu behandeln.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig