Herr Dr. Lüttmann informiert, dass der Absatz über eine mögliche redaktionelle Änderung der Satzung in der Begründung aufgrund rechtlicher Vorgaben zu streichen sei.

 

Herr Kaisel teilt mit, dass für die CDU-Fraktion 2 Aspekte wichtig waren. Zum einen eine eigenständige Personalvertretung und zum anderen, dass die Stadtwerke den kaufmännischen Part übernehmen. Er vermisse eine klare Aussage zum zweiten Aspekt.

 

Herr Krümpel weist darauf hin, dass hierzu bereits Ratsbeschlüsse gefasst wurden und deshalb eine Aufnahme in die Satzung nicht erforderlich sei.

 

Herr Kaisel fragt, ob eine Aufnahme in die Satzung möglich sei.

Herr Ortel schlägt vor, die vorgenannten Ratsbeschlüsse zu Anlagen der Satzung zu machen.

 

Herr Hachmann nimmt den Vorschlag von Herrn Ortel auf und beantragt den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass die bisherigen Ratsbeschlüsse zu den zuvor genannten Themen Anlagen der Satzung werden.

 


Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die Technische Betriebe Rheine AöR (TBR AöR) zum 31. Dezember 2020 23:59 Uhr aufzulösen.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage 1 beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Rheine über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe Rheine“.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

3.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Errichtung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ (TBR) mit Wirkung vom 1. Januar 2021.

 

4.      Der Rat der Stadt Rheine erklärt gemäß § 1 Abs. 3 LPVG die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ zu einer selbständigen Dienststelle.

 

5.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die in der Anlage 2 beigefügte Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“. Die bisher zu den Themen Personalvertretung und Synergien gefassten Ratsbeschlüsse werden Anlagen zu der Satzung.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

6.      Der Rat der Stadt Rheine bestellt gemäß § 4 Buchstabe a) Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) Herrn Dr. Jochen Vennekötter zum Betriebsleiter der TBR.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig