Ferner berichtet Herr Dr. Lüttmann darüber, dass eine der vorgenannten Eingaben (vgl. TOP 15.2) zusätzlich die Dauer einer konkreten Baustellentätigkeit hinterfragt.

Herr Dr. Lüttmann teilt hierzu mit, dass die Bauordnung hierzu bereits eine Sachaufklärung vorgenommen habe und die Erkenntnisse hieraus dem Bürger mitgeteilt werden.

 

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses widersprechen dem Verfahrensvorschlag nicht.