Sitzung: 23.09.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 220/20
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.
Beschluss:
I. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Salzbergener Straße/Emslandstadion", der Stadt Rheine zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Südseite der Salzbergener Straße zwischen der Westseite und der Ostseite des Flurstücks 496,
im Osten: durch die Ostseite des Flurstücks 496 in einer Länge von ca. 70 m beginnend an der Salzbergener Straße in südlicher Richtung verlaufend,
im Süden: durch eine südlich im Abstand von ca. 70 m verlaufende Parallele zur Salzbergener Straße bis zum in der Örtlichkeit vorhandenen, mit Bäumen abgegrenzten Stadionoval beginnend an der Ostgrenze des Flurstücks 496 in westlicher Richtung, von dem in der Örtlichkeit vorhandenen, mit Bäumen abgegrenzten Stadionoval in westlicher Richtung, von einer südlich im Abstand von ca. 120 m verlaufenden Parallele zur Salzbergener Straße zwischen dem in der Örtlichkeit vorhandenen, mit Bäumen abgegrenzten Stadionoval und der Westseite des Flurstücks 496, das Flurstück 496 durchschneidend,
im Westen: durch die Westseite des Flurstücks 496, beginnend ca. 120 südlich der Salzbergener Straße bis zur Salzbergener Straße in nördlicher Richtung.
Das genannte Flurstück 496 liegt in der Flur 123, Gemarkung
Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist Änderungsplan geometrisch
eindeutig festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Salzbergener Straße/Emslandstadion", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine
ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger
Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt
Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig