Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 


Beschluss:

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  den Bebauungsplan Nr.309, Kennwort: "Salzbergener Straße/Emslandstadion", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden:          durch die Südseite der Salzbergener Straße zwischen der Westseite und der Ostseite des Flurstücks 496,

im Osten:            durch die Ostseite des Flurstücks 496 in einer Länge von ca. 70 m  beginnend an der Salzbergener Straße in südlicher Richtung verlaufend,

im Süden:            durch eine südlich im Abstand von ca. 70 m verlaufende Parallele zur Salzbergener Straße bis zum in der Örtlichkeit vorhandenen, mit Bäumen abgegrenzten Stadionoval beginnend an der Ostgrenze des Flurstücks 496 in westlicher Richtung, von dem in der Örtlichkeit vorhandenen, mit Bäumen abgegrenzten Stadionoval in westlicher Richtung, von einer südlich im Abstand von ca. 120 m verlaufenden Parallele zur Salzbergener Straße zwischen dem in der Örtlichkeit vorhandenen, mit Bäumen abgegrenzten Stadionoval und der Westseite des Flurstücks 496 das Flurstück 496 durchschneident,

im Westen:          durch die Westseite des Flurstücks 496 beginnend ca. 120 südlich der Salzbergener Straße und der Salzbergener Straße.

 

 

Das genannte Flurstück 496 liegt in der Flur 123, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den  Bebauungsplan Nr. 309, Kennwort: "Salzbergener Straße/Emslandstadion", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig