Bürgerin 1 erkundigt sich bezogen auf das Gemeinschaftsvereinsheims nach dem Lärmschutz.

 

Frau Schauer berichtet, dass für dieses Projekt ein Bauantrag samt Nutzungskonzept vorliege. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird u. a. auch die Untere Emissionsschutzbehörde beteiligt. Ggf. werde von dieser ein Schallschutzgutachten verlangt.

 

Bürgerin 1 hinterfragt ferner das zu erwartende Verkehrsaufkommen.

 

Frau Schauer teilt hierzu mit, dass auch die Frage der Stellplätze im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft werde. Das Verkehrsaufkommen sei auch ein Aspekt bei einem Schallschutzgutachten.

 

Bürgerin 1 fragt anschließend, wo die Parkplätze für Busse und Rollstuhlfahrer entstehen sollen.

 

Frau Schauer antwortet, dass ihr nicht bewusst sei, dass dort Busse anfahren. Sie sagt zu, dies bei der weiteren Prüfung zu berücksichtigen.

 

 

Bürger 2 fragt, wie es sich mit der Wertminderung der angrenzenden Grundstücke verhalte.

 

Herr Dr. Lüttmann antwortet, dass keiner einen Anspruch darauf habe, dass alles bleibe wie es sei. Einen Ausgleichsanspruch sehe die Rechtsprechung nicht vor.

 

Bürger 2 fragt, ob eine gemeinsame Besichtigung mit allen Beteiligten vorgenommen werden könnte.

 

Frau Schauer antwortet, dass dies seitens der Verwaltung nicht vorgesehen sei.