Herr Hundrup regt an, das Regenwasser auf dem Grundstück versickern zu lassen und nicht an den Kanal anzuschließen. Nach seien Recherchen sei hier kein Anschlusszwang gegeben.

 

Frau Schauer verneint dies. Laut Satzung der Stadt Rheine gebe es einen Anschlusszwang. Dieser können nur durch die Änderung der Satzung aufgehoben werden.

 

Herr Hundrup fragt weiter, wie die Auflagen zu Beleuchtung, Luftverschmutzung usw. kontrolliert werden.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden müssen, in der Praxis aber nur Stichprobenartig kontrolliert werden könne.

 

 


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

III.   Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 304, Kennwort: "Gellendorfer Mark - West", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig