Sitzung: 04.08.2020 Wahlausschuss
Herr Gausmann
verpflichtet gemäß § 6 Absatz 3 der Kommunalwahlordnung die anwesenden
Beisitzer/-innen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes.
Wortlaut der
Verpflichtung:
„Ich verpflichte mich
als Beisitzer/-in im Wahlausschuss zur unparteiischen Wahrnehmung meines Amtes
und zur Verschwiegenheit über die mir bei meiner amtlichen Tätigkeit bekannt
gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.“
Über die Verpflichtung wurde eine gesonderte Niederschrift
gefertigt, die der Niederschrift dieser Sitzung als Anlage 1 beigefügt ist.