IB2900

 

Herr Fehr macht einige Ausführungen zur Vorlage.

 

Herr Kohnen verweist auf den seitens der CDU-Fraktion gestellten Antrag zur Errichtung dieses Radweges. Die Planung sei erstellt worden, obwohl noch nicht alle Grunderwerbsverträge geschlossen werden konnten. Er schlägt vor, Überlegungen anzustellen, ob eine Verlegung des Radweges auf die gegenüberliegende Straßenseite möglich wäre.

 

Herr Schröer sagt dieses zu, verweist aber auf die Tatsache, dass vor dem Bau des Radweges der Abschluss der notwendigen Grunderwerbsverträge sowie die Finanzierung stehe.

 

Herr Kohnen schlägt vor, den letzten Satz im zu fassenden Beschluss wie folgt zu ändern:

„.… zeitnah zu führen, um eine Realisierung noch im Jahr 2009 zu ermöglichen.“

 

Herr Löcken macht deutlich, die Zuwegung zum Acker des südlich des Plangebietes angesiedelten Landwirtes müsse auf jeden Fall erhalten bleiben.

 

Er schlägt weiter vor, die Strecke vom Ortsausgang bis zur L 593 aus Gründen der Verkehrssicherheit mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h zu belegen.  Zudem weist er darauf hin, dass an der Paschenaustraße die Durchfahrtsverbotsschilder für LKW ungünstig angebracht seien und deshalb von ortsunkundigen Fahrern oft erst spät bemerkt würden.

 

Herr Fehr erklärt, für die Geschwindigkeitsbegrenzung sei die Straßenverkehrsbehörde zuständig, er verspricht, das Thema dort zur weiteren Prüfung zur Sprache zu bringen. Bezüglich der Standorte der Durchfahrtsverbotsschilder erläutert er, dass eine Aufstellung wesentlich näher zur Kreuzung hin aufgrund der freizuhaltenden Radien wohl nicht möglich sei.

 

Auf Nachfrage durch Herrn Brauer erläutert er, bei der vorgelegten Planung handele es sich um einen Vorentwurf, selbstverständlich werde darauf geachtet, dass alle vorhandenen Zuwegungen auch weiterhin nutzbar bleiben.

 

Herr Kohnen verweist auf seine bereits in Vergangenheit gemachte Eingabe zur Verkehrsführung auf der L 593, die eine andere Führung des LKW-Verkehrs vorsehe.

 

Herr Schröer erläutert, die Umsetzung dieser Eingabe sei noch nicht erfolgt. Über die Geschwindigkeitsbegrenzung habe die Stadt Rheine als Untere Verkehrsbehörde im Benehmen mit dem Baulastträger selbst zu entscheiden, der Vorschlag werde geprüft.

 

Herr Brauer schlägt vor, neben der von Herrn Kohnen vorgeschlagenen Ergänzung des Beschlusses die Prüfung der Möglichkeit einer Verschwenkung des Radweges auf die andere Straßenseite in den Beschluss einzufügen.

 

Die Ausschussmitglieder widersprechen der vorgeschlagenen Verfahrensweise nicht. Die Abstimmung erfolgt unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die vorgestellte Planung zum Umbau der K 68 und Neubau eines kombinierten Fuß- und Radweges an der K 68, Paschenaustraße zwischen der OD-Grenze und der L 593, Hopstener Damm zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieser Planung in Zusammenarbeit mit dem Kreis Steinfurt die erforderlichen Grunderwerbsgespräche zu zeitnah zu führen, um eine Realisierung noch im Jahr 2009 zu ermöglichen. Weiter soll verwaltungsseitig geprüft werden, ob ggf. eine Verschwenkung des Radweges auf die andere Straßenseite möglich ist.


Abstimmungsergebnis:        einstimmig