Herr Gausmann weist
daraufhin, dass die Wahlvorschläge eingesehen werden können und verliest den
Entwurf der Niederschrift.
Er erläutert, dass die
Wahlvorschlagsträger auf den Wahlvorschlägen alle Vornamen der Kandidatinnen
und Kandidaten anzugeben hatten und informiert darüber, dass nach Mitteilung des Kreises Steinfurt von den
zugelassenen Wahlvorschlägen abweichende Schreibweisen des bzw. der Vornamen
auf den Stimmzetteln zugelassen werden können, wenn die eindeutige
Identifizierung der Bewerber hierdurch nicht beeinträchtigt werde. Der
Wahlausschuss habe sich daran zu orientieren, dass nach Sinn und Zweck der
Angaben auf dem Stimmzettel eine eindeutige Identifizierung des Wahlbewerbers
gegeben sein muss. Es werde von der Verwaltung vorgeschlagen, dass wie bei den
vorherigen Wahlen lediglich ein Vorname – der Rufname – auf dem Stimmzettel
abgedruckt werde. Ebenfalls könne auf Antrag des Wahlbewerbers auch ein
abgekürzter Vorname auf dem Stimmzettel verwandt werden.
Folgender Antrag wurde
gestellt:
Wahlvorschlag Zusammen für Rheine – weltoffen und
solidarisch
Ayman Mohamed Abdou
Bayoumy Fereh, +
abweichende
Schreibweise: Ayman Mohamed Bayoumy Fereh, Ayman
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Nachrichtlich werden von
der Verwaltung die folgenden Änderungen hinsichtlich der Angaben der
E-Mail-Adressen für die Stimmzettel abweichend zum Entwurf der Bekanntmachung
(Anlage 2 zur Vorlage 299/20) bekanntgegeben:
Liste |
Bewerber/in |
Vorher |
Nachher |
Welcome in Rheine! |
Nazir Djafari |
n-djafa@web.de |
n-djafari@web.de |
Beschluss:
Die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der direkt zu wählenden
Vertreter des Integrationsrates der Stadt Rheine am 13. September 2020 werden
zugelassen.
Die Niederschrift nach dem Muster der Kommunalwahlordnung ist dieser Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig