Herr Gausmann weist daraufhin, dass die Wahlvorschläge eingesehen werden können und verliest den Entwurf der Niederschrift.

 

Er erläutert, dass die Wahlvorschlagsträger auf den Wahlvorschlägen alle Vornamen der Kandidatinnen und Kandidaten anzugeben hatten und informiert darüber, dass nach Mitteilung des Kreises Steinfurt von den zugelassenen Wahlvorschlägen abweichende Schreibweisen des bzw. der Vornamen auf den Stimmzetteln zugelassen werden können, wenn die eindeutige Identifizierung der Bewerber hierdurch nicht beeinträchtigt werde. Der Wahlausschuss habe sich daran zu orientieren, dass nach Sinn und Zweck der Angaben auf dem Stimmzettel eine eindeutige Identifizierung des Wahlbewerbers gegeben sein muss. Es werde von der Verwaltung vorgeschlagen, dass wie bei den vorherigen Wahlen lediglich ein Vorname – der Rufname – auf dem Stimmzettel abgedruckt werde. Ebenfalls könne auf Antrag des Wahlbewerbers auch ein abgekürzter Vorname auf dem Stimmzettel verwandt werden.

 

Folgender Antrag wurde gestellt:

 

Wahlvorschlag Zusammen für Rheine – weltoffen und solidarisch

Ayman Mohamed Abdou Bayoumy Fereh, +

abweichende Schreibweise: Ayman Mohamed Bayoumy Fereh, Ayman

 

Abstimmungsergebnis:         einstimmig

 

Nachrichtlich werden von der Verwaltung die folgenden Änderungen hinsichtlich der Angaben der E-Mail-Adressen für die Stimmzettel abweichend zum Entwurf der Bekanntmachung (Anlage 2 zur Vorlage 299/20) bekanntgegeben:

 

Liste

Bewerber/in

Vorher

Nachher

Welcome in Rheine!

Nazir Djafari

n-djafa@web.de

n-djafari@web.de

 


Beschluss:

 

Die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der direkt zu wählenden Vertreter des Integrationsrates der Stadt Rheine am 13. September 2020 werden zugelassen.

 

Die Niederschrift nach dem Muster der Kommunalwahlordnung ist dieser Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.


Abstimmungsergebnis:                einstimmig