Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/B/3240


Beschluss:

 

I.     Beratung der Stellungnahmen

 

1.    Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

2.    Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass vonseiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur 19. Flächennutzungsplanänderung „Hovesaat“ der Stadt Rheine eingegangen sind.

 

II.   Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Hovesaat“, nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Gegen diese Flächennutzungsplanänderung ist ein Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der o. g. Auslegungen nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Der Geltungsbereich in einer Größe von ca. 5.600 m² befindet sich südlich des Hängemühlweges zwischen Venhauser Damm und Ems und beinhaltet die vorhandene Anlage „Heimathaus Hovesaat“ sowie geringfügige Erweiterungsmöglichkeiten.

Betroffen ist der nördliche Bereich des Flurstückes 148, Flur 1, Gemarkung Rheine rechts der Ems.

Der räumliche Geltungsbereich ist in der Plandarstellung eindeutig dargelegt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig