Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/B/2826

 

Herr Niehues fragt nach, warum die Anwohner, die einen Vorteil aus der Planung ziehen, keine Gebühren zahlen müssen.

 

Frau Gellenbeck erläutert, dass auf Grund der Planung für den Neubau Feuerwehrstation auch der Bereich der katholischen Kirchen und anderer Anlieger

überplant werden müsse.

 

Herr Niehues merkt an, dass die Begünstigten zumindest anteilig Gebühren für die Planung zahlen müssten.

 

Frau Gellenbeck antwortet, dass aus städtebaulicher Sicht das öffentliche Interesse überwiegen würde. Daher ist eine Gebührenerhebung für die anderen Anlieger nicht notwendig. Für eine Gebührenerhebung müssten zuerst städtebauliche Verträge mit den Betroffenen geschlossen werden, dies stelle jedoch eine unnötige zeitliche Verzögerung der Planung für die Feuerwehr dar.

 

Herr Dr. Lüttmann gibt zu bedenken, dass es bei der Gebührenerhebung zu viele Einzelfallregelungen gebe, dass die Bürger dies nicht mehr nachvollziehen können.

 


Beschluss:

 

I.     Aufstellungsbeschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 77, Kennwort: „Hassenbrockweg“, der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:          durch die nördliche Flurstücksgrenze 350 von der Don-Bosco-Straße bis zur Mitte des ehemaligen Anliegergrabens (Flurstück 328)

im Osten:            durch die Westseite der geplant ausgebauten Don-Bosco-Straße von der Flurstücksparzelle 350 bis zur Alten Bahnhofstraße

im Süden:           durch die Nordseite der Alten Bahnhofstraße von der Mitte des ehemaligen Anliegergrabens (Flurstück 328) bis zur Don-Bosco-Straße

im Westen:         durch die Mitte des ehemaligen Anliegergrabens (Flurstück 328) von der Alten Bahnhofstraße bis zur Nordseite des Flurstückes 350.

 

Der Geltungsbereich bezieht sich also auf die Westseite der Don-Bosco-Straße von der Alten Bahnhofstraße bis in Höhe des Gebäudes Don-Bosco-Str. 29.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 8, Gemarkung Rheine-Mesum.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan sowie im Bebauungsplanentwurf eindeutig dargestellt.

 

II.   Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 77, Kennwort: „Hassenbrockweg“, der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig