Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

 


Beschluss:

 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 316, Kennwort: "Parkstraße - Ferdinandstraße", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a  BauGB zu ändern.

 

Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

 

Der räumliche Änderungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:          durch die südliche Grenze der Breiten Straße,

im Osten:            durch die westliche Grenze der der Zufahrt Richardstraße,

im Süden:            durch im Bebauungsplan dargestellte „Quartiersmitte“ (ca. 75 m parallel zur südlichen Grenze der Breiten Straße),

im Westen:          durch die östliche Grenze der Ferdinandstraße.

 

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 113, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 316, Kennwort: "Parkstraße – Ferdinandstraße", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Im Rahmen dieser Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig