Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 


Beschluss:

Die Stadt Rheine beabsichtigt ein Teilstück der Herrenschreiberstraße,  Gemarkung Rheine Stadt, Flur 111, Flurstück 1586 tlw., im anliegenden Lageplan in Gelb dargestellt, einzuziehen, weil  überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Einziehung vorliegen.

 

Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) wird hiermit eingeleitet.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig