Sitzung: 23.09.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 336/20
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.
Herr Jansen möchte wissen, ob die 18 Senioren gerechten Wohnungen für Menschen der Emstorwerkstätten vorgehalten werden, oder ob diese auf dem freien Markt verfügbar sein werden.
Frau Schauer sagt eine Beantwortung zu. Es wird dazu im nächsten Ausschuss berichtet.
Herr Hundrup regt an, im Aufenthaltsbereich auch einen Schattenbereich mit zu planen.
Beschluss:
I. Vorstellung des
städtebaulichen Konzeptes
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine nimmt das vom Caritasverband Rheine e.
V. für das „Quartier Antoniusschule“ vorgelegte städtebauliche Konzept zur Kenntnis.
II. Beschluss des städtebaulichen
Konzeptes
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass das vom Caritasverband
Rheine e. V. für das „Quartier Antoniusschule“ vorgelegte Städtebauliche
Konzept Grundlage der weiteren Entwicklung in diesem Bereich sein soll und
beauftragt die Verwaltung die hierfür erforderlichen Schritte im Hinblick auf
die planungsrechtliche Zulässigkeit zu erarbeiten.
III. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 221, Kennwort: "Humboldtstraße", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern.
Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der räumliche Änderungsbereich wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Südseite der Franz-Kolck-Straße zwischen Lingener Straße und der Ostseite des Flurstücks 738,
im Osten: durch die Ostseite des Flurstücks 738, durch die Südseite der Flurstücke 738, 1139 und 1025, durch die Ostseite der Flurstücke 1026, 918 und 919,
im Süden: durch die Nordseite der Humboldtstraße zwischen der Ostseite des Flurstücks 919 und der Lingener Straße ,
im Westen: durch die Ostseite der Lingener Straße zwischen Humboldtstraße und Franz-Kolck-Straße.
Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 169,
Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan
(Anlage 9) geometrisch eindeutig festgelegt.
IV. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr.221, Kennwort: "Humboldtstraße", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine
ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger
Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt
Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
1 Enthaltung