Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 

Herr Jansen möchte wissen, ob die 18 Senioren gerechten Wohnungen für Menschen der Emstorwerkstätten vorgehalten werden, oder ob diese auf dem freien Markt verfügbar sein werden.

 

Frau Schauer sagt eine Beantwortung zu. Es wird dazu im nächsten Ausschuss berichtet.

 

Herr Hundrup regt an, im Aufenthaltsbereich auch einen Schattenbereich mit zu planen.

 


Beschluss:

 

I.     Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine nimmt das vom Caritasverband Rheine e. V. für das „Quartier Antoniusschule“ vorgelegte städtebauliche Konzept zur Kenntnis.

 

II.    Beschluss des städtebaulichen Konzeptes

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass das vom Caritasverband Rheine e. V. für das „Quartier Antoniusschule“ vorgelegte Städtebauliche Konzept Grundlage der weiteren Entwicklung in diesem Bereich sein soll und beauftragt die Verwaltung die hierfür erforderlichen Schritte im Hinblick auf die planungsrechtliche Zulässigkeit zu erarbeiten.

 

III.   Änderungsbeschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den  Bebauungsplan Nr. 221, Kennwort: "Humboldtstraße", der Stadt Rheine  im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a  BauGB zu ändern.

 

Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird  von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

 

Der räumliche Änderungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden:          durch die Südseite der Franz-Kolck-Straße zwischen Lingener Straße und der Ostseite des Flurstücks 738,

im Osten:            durch die Ostseite des Flurstücks 738, durch die Südseite der Flurstücke 738, 1139 und 1025, durch die Ostseite der Flurstücke 1026, 918 und 919,

im Süden:            durch die Nordseite der Humboldtstraße zwischen der Ostseite des Flurstücks 919 und der Lingener Straße ,

im Westen:          durch die Ostseite der Lingener Straße zwischen Humboldtstraße und Franz-Kolck-Straße.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 169, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan (Anlage 9) geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

IV.   Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr.221, Kennwort: "Humboldtstraße", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

                                                         1 Enthaltung