Sitzung: 15.09.2020 Wahlausschuss
Frau Schauer verpflichtet gemäß
§ 6 Absatz 3 der Kommunalwahlordnung die anwesenden Beisitzer/-innen zur
unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes.
Wortlaut der Verpflichtung:
„Ich verpflichte mich als
Beisitzer/-in im Wahlausschuss zur unparteiischen Wahrnehmung meines Amtes und
zur Verschwiegenheit über die mir bei meiner amtlichen Tätigkeit bekannt
gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.“
Über die
Verpflichtung wurde eine gesonderte Niederschrift gefertigt, die der
Niederschrift dieser Sitzung als Anlage 1 beigefügt ist.