Frau Schauer verpflichtet gemäß § 6 Absatz 3 der Kommunalwahlordnung die anwesenden Beisitzer/-innen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes.

 

Wortlaut der Verpflichtung:

„Ich verpflichte mich als Beisitzer/-in im Wahlausschuss zur unparteiischen Wahrnehmung meines Amtes und zur Verschwiegenheit über die mir bei meiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.“

 

Über die Verpflichtung wurde eine gesonderte Niederschrift gefertigt, die der Niederschrift dieser Sitzung als Anlage 1 beigefügt ist.