Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt den als Anlage beigefügten kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2021 – 2026. Der Kinder- und Jugendförderplan beinhaltet zwei Ausfertigungen:

 

a)      die Gesamtversion des Planes

 

b)   die „jugendgerechte“ Version des Planes

 

Beide Pläne werden der Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung

 

a)      die im Kinder- und Jugendförderplan aufgeführten Maßnahmen weiterzuentwickeln und

 

b)      die entsprechend dem Kinder- und Jugendförderplan durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der Laufzeit regelmäßig zu evaluieren.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig