Herr Kleene und Herr Doerenkamp berichten aus der zu dieser Thematik entstandenen Diskussion im Rechnungsprüfungsausschuss. Herr Doerenkamp stellt fest, dass die Wohnungsgesellschaft mbH bei der Konsolidierung hätte aufgenommen werden müssen, da insbesondere der Fremdkapitalanteil deutlich über 5 % des Gesamthaushaltes der Stadt Rheine liege. Der Lagebericht sei jedoch nicht wesentlich verfälscht, so dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerkt gegeben werden kann und sollte.
Herr Doerenkamp beantragt daraufhin, den Beschluss wie folgt zu ergänzen:
- Der Rat der Stadt Rheine
beauftragt die Verwaltung dafür zu sorgen, dass die Konsolidierung der
Wohnungsgesellschaft mbH im Gesamtabschluss ab 2019 vorgenommen wird.
Herr Ortel bringt seine Unterstützung für diesen Antrag zum Ausdruck.
Beschluss:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt
Rheine 2018 zur Kenntnis.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt gem. § 116 Abs. 9 i. V. mit § 96 Abs. 1 GO NRW die
Feststellung des Gesamtabschlusses 2018 in der Fassung vom 20.01.2020.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3.
Die
Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, dem Bürgermeister die Entlastung
gem. § 116 Abs. 1 i. V. mit § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4.
Der Rat
der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung dafür zu sorgen, dass die
Konsolidierung der Wohnungsgesellschaft mbH im Gesamtabschluss ab 2019
vorgenommen wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig