Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt den derzeitigen Stand über die Maßnahmen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel I (KInvFG I) und aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 entsprechend der Anlagen 1 und 3 zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die noch abrufbaren Fördermittel aus den Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel II und Digitalpakt Schulen entsprechend der Anlagen 2 und 4 zu verwenden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig