Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

II/A/0300

 

Herr Löcken fragt nach, ob eine Eröffnung einer Spielhalle an dieser Stelle möglich sei.

 

Frau Gellenbeck merkt an, dass es sich um ein veraltetes, überholungsbedürftiges Spielhallenkonzept handele, das eine Spielhalle an dieser Stelle zulasse.

 

Herr Niehues regt an, um Spielhallen in größerem Rahmen auszuschließen, müssen kleinere Lücken bleiben. Er fragt weiter nach, wie weit die Planungen der laufenden Werbung am Köpi-Gebäude seien.

 

Frau Gellenbeck antwortet, dass die Werbung im Kaufvertrag privatrechtlich geregelt werden müsse. Eine Steuerung über den B-Plan sei nicht möglich. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden aber alle Punkte abgeprüft. Weitere Schritte muss nun das Liegenschaftsamt unternehmen. Die Kollegen wurden bereits entsprechend informiert, um diesen Punkt in die Verträge mit aufzunehmen.

 

 


Beschluss:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

          i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

1.1    Betreiber eines Gaststättenbetriebes im Änderungsbereich, Postfach, 48429 Rheine;

         Schreiben vom19. Juni 2008

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass innerhalb von Kerngebieten gem. § 7 BauNVO Vergnügungsstätten, zu denen u.a. Spielhallen gehören, generell zulässig sind. Der bestehende Bebauungsplan schränkt diese generelle Zulässigkeit für zwei Baublöcke innerhalb des Geltungsbereiches durch textliche Festsetzungen ein. Der Änderungsbereich mit dem Parkhaus Zentrum und dem „Köpi“ ist von dieser Einschränkung nicht betroffen, in diesem Bereich sind Spielhallen generell zulässig. Es ist deshalb nicht notwendig, der vorgetragenen Anregung zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

1.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

2.1    LWL Archäologie für Westfalen, Bröderichweg 35, 48159 Münster

          Stellungnahme vom 23. Juni 2008

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der vorgetragenen Anregung wird in der Weise gefolgt, als ein entsprechender Hinweis in den Änderungsentwurf aufgenommen wird.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.2    Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, 48427 Rheine

          Stellungnahme vom 05. Juni  2008

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass innerhalb des Änderungsbereiches 3 Fernmeldekabel vorhanden sind. Im Rahmen des abzuschließenden Kaufvertrages zwischen der Stadt Rheine und dem zukünftigen privaten Eigentümer der Fläche im Änderungsbereich wird der Fortbestand bzw. die Verlegung der Versorgungsleitungen geregelt. Eine planungsrechtliche Sicherung der Leitungstrassen ist deshalb nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.3    Technische Betriebe Rheine AöR, Grün

          Stellungnahme vom 09. Juli 2008

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Anregung hinsichtlich der Bäume wird gefolgt: Die Legende zur Bebauungsplanänderung wird entsprechend ergänzt und die beiden zu entfernenden Bäume werden mit gestrichelter Kronen-Linie und x-Kennzeichnung des Stammes dargestellt. Auf die Aufnahme einer textlichen Festsetzung für die Bäume mit Erhaltungsgebot wird verzichtet, da die entsprechenden Baumstandorte innerhalb einer öffentlichen Verkehrsfläche liegen und mögliche Ersatzanpflanzungen für abgängige Bäume direkt von der Stadt Rheine als Straßenbaulastträger vorgenommen werden können. Eine zusätzliche planungsrechtliche Absicherung der Ersatzpflanzung ist deshalb nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.4    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW S. 514)

wird die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 g, Kennwort: "Westliche Innenstadt", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig