Sitzung: 20.08.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 333/08
II/A/0300
Herr Löcken fragt nach, ob eine Eröffnung einer Spielhalle an dieser Stelle möglich sei.
Frau Gellenbeck merkt an, dass es sich um ein veraltetes, überholungsbedürftiges Spielhallenkonzept handele, das eine Spielhalle an dieser Stelle zulasse.
Herr Niehues regt an, um Spielhallen in größerem Rahmen auszuschließen, müssen kleinere Lücken bleiben. Er fragt weiter nach, wie weit die Planungen der laufenden Werbung am Köpi-Gebäude seien.
Frau Gellenbeck antwortet, dass die Werbung im Kaufvertrag privatrechtlich geregelt werden müsse. Eine Steuerung über den B-Plan sei nicht möglich. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden aber alle Punkte abgeprüft. Weitere Schritte muss nun das Liegenschaftsamt unternehmen. Die Kollegen wurden bereits entsprechend informiert, um diesen Punkt in die Verträge mit aufzunehmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
i.V.m.
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
1.1 Betreiber eines
Gaststättenbetriebes im Änderungsbereich, Postfach, 48429 Rheine;
Schreiben vom19. Juni 2008
Abwägungsempfehlung:
Es wird festgestellt, dass innerhalb von Kerngebieten gem. § 7 BauNVO Vergnügungsstätten, zu denen u.a. Spielhallen gehören, generell zulässig sind. Der bestehende Bebauungsplan schränkt diese generelle Zulässigkeit für zwei Baublöcke innerhalb des Geltungsbereiches durch textliche Festsetzungen ein. Der Änderungsbereich mit dem Parkhaus Zentrum und dem „Köpi“ ist von dieser Einschränkung nicht betroffen, in diesem Bereich sind Spielhallen generell zulässig. Es ist deshalb nicht notwendig, der vorgetragenen Anregung zu folgen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
1.2 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
2.1 LWL
Archäologie für Westfalen, Bröderichweg 35, 48159 Münster
Stellungnahme vom 23. Juni 2008
Abwägungsempfehlung:
Der vorgetragenen Anregung wird in der Weise gefolgt, als ein entsprechender Hinweis in den Änderungsentwurf aufgenommen wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.2 Energie- und
Wasserversorgung Rheine GmbH, 48427 Rheine
Stellungnahme vom 05. Juni 2008
Abwägungsempfehlung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass innerhalb des Änderungsbereiches 3 Fernmeldekabel vorhanden sind. Im Rahmen des abzuschließenden Kaufvertrages zwischen der Stadt Rheine und dem zukünftigen privaten Eigentümer der Fläche im Änderungsbereich wird der Fortbestand bzw. die Verlegung der Versorgungsleitungen geregelt. Eine planungsrechtliche Sicherung der Leitungstrassen ist deshalb nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.3 Technische
Betriebe Rheine AöR, Grün
Stellungnahme vom 09. Juli 2008
Abwägungsempfehlung:
Der Anregung hinsichtlich der Bäume wird gefolgt: Die Legende zur Bebauungsplanänderung wird entsprechend ergänzt und die beiden zu entfernenden Bäume werden mit gestrichelter Kronen-Linie und x-Kennzeichnung des Stammes dargestellt. Auf die Aufnahme einer textlichen Festsetzung für die Bäume mit Erhaltungsgebot wird verzichtet, da die entsprechenden Baumstandorte innerhalb einer öffentlichen Verkehrsfläche liegen und mögliche Ersatzanpflanzungen für abgängige Bäume direkt von der Stadt Rheine als Straßenbaulastträger vorgenommen werden können. Eine zusätzliche planungsrechtliche Absicherung der Ersatzpflanzung ist deshalb nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.4 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW S. 514)
wird die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 g, Kennwort: "Westliche Innenstadt", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig