Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1

I/A/0970

 

Herr Dewenter begrüßt als Gast Herrn Rottkamp vom Büro GVR. Herr Rottkamp wird den Ausschussmitgliedern das Bauvorhaben Ölmühle näher erläutern und offene Fragen der Ausschussmitglieder beantworten.

 

Herr Rottkamp führt aus, dass die Tacke/Nienhues GmbH ein Grundstück am Kanal, direkt an der Grenze zu Holzterfeld gekauft habe. Dort beabsichtigen die Eigentümer in 2 Baustufen eine Ölmühle zu errichten. In der ersten Baustufe sollen täglich ca. 180.000 Tonnen Rapssaat verarbeitet werden. In der 2. Ausbaustufe soll die Mühle so erweitert werden, dass täglich ca. 400.000 Tonnen Rapssaat verarbeitet werden können.

 

Die Rapssaat soll in drei Linien verarbeitet werden. Eine Linie wird die Gewinnung von Öl im Kaltpressverfahren sein. Eine zweite Linie wird sein, Ölgewinnung durch Warmpressung. Später soll dann noch in einer dritten Linie sehr hochwertiges Öl durch Extrahieren gewonnen werden.

 

Die Anlieferung der Rapssaat soll ausschließlich durch Schiffe erfolgen. Die angegebenen Rapssaatmengen können mit einem Schiff pro Tag angeliefert werden.

 

Weiterhin sei geplant die benötigte Wärme auf dem Gelände selber, durch ein Holzhackschnitzelheizwerk zu erzeugen. Das benötigete Holz hierfür soll aus dem Umland bezogen werden.

 

Grundsätzlich soll die Anlieferung der benötigten Rohstoffe durch das Schiff erfolgen. In Ausnahmefällen, z.B. wenn zu wenig Wasser im Kanal seien sollte, können die Rohstoffe auch per LKW angeliefert werden. Hierzu seinen täglich ca. 100 LKW’s zur An- und Ablieferung der Produkte nötig.

 

Herr Rottkamp führt weiter aus, dass bei den Planungen die Baugrenzen eingehalten werden konnten. Das Pflanzgebot des B-Plans konnte bei den Planungen nur zum Teil berücksichtigt werden.

 

Abschließend weist Herr Rottkamp darauf hin, dass die Investoren an einem schnellen Baubeginn interssiert seien. Um die Wartezeit zu verkürzen, soll das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmessionsschutzgesetz (kurz:BImSch-Verfahren) im einstufigen Verfahren durchgeführt werden.

 

Herr Verlage fragt nach, was mit dem Pressgut gemacht werden soll.

 

Herr Rottkamp antwortet, dass das Pressgut an die Futtermittelindustrie verkauft werden soll.

 

Herr Niehoff fragt nach, wie das Pressgut tranzportiert werden soll.

 

Herr Rottkamp erklärt, dass das Pressgut an die hiesige Futtermittelindustrie verkauft und per LKW abtranzportiert werden soll.

 

Herr Grawe fragt nach, warum das gewonnen Öl nicht direkt in Flaschen abgefüllt und verkauft werde. Dieser Weg sei doch wirtschaftlicher.

 

Herr Rottkamp antwortet, dass dieser Teil der Wertschöpfungskette in Zukunft bedient werden soll. Hierzu sei es notwendig, sich in der Branche als Ölmühle erst einmal einen Namen zu machen.

 

Herr Niehues führt aus, dass die CDU-Fraktion das Projekt sehr positv bewerte. Erwähnenswert sei, dass die Verdichtung des Geländes nicht unproblematisch sei und er fragt nach, ob die Funktionsfähigkeit der Ölmühle nur auf dem Grundstück gegeben sei. Herr Niehues fragt weiter, was die Investoren planen, falls das einstufige BImSch-Verfahren nicht durchführbar sein sollte.

 

Herr Löcken stellt folgende Fragen für die SPD-Fraktion:

 

  1. Sollte ein Anlieferung per Schiff nicht möglich sein, wie sollen dann die Waren an- bzw. abgefahren werden?
  2. Welche Art Öle sollen produziert werden, nur Lebensmittelöl oder auch Biosprit?
  3. Woher sollen die Rohstoffe, die sowohl für die Ölherstellung als auch zur Betreibung des Holzhackschnitzelheizwerk benötigt werden, kommen?
  4. Muss der Kanal für die Schiffsanlieferung gesperrt werden?
  5. Welche Auswirkungen hat die Herstellung des Öls auf die umliegenden Landwirte und das Gewerbegebiet, hinsichtlich Emissionsschutz?

 

Herr Kuhlmann gibt zu bedenken, dass auf Grund der Bedenken des angrenzenden Landwirtes auch im vereinfachten B-Plan-Verfahren umfangreiche Gutachten nötig werden könnten. Dieser Mehraufwand könnte eine längere Vorbereitungszeit in Anspruch nehmen, als sofort in das zweistufige B-Plan-Verfahren einzusteigen.

 

Herr Rottkamp antwortet, dass in der Ölmühle ausschießlich Lebensmittelöle hergestellt werden sollen.

Geplant sei eine Endausbaustufe zur Verarbeitung von 400.000 Tonnen Rapssaat. Beginnen werde man mit einer Verarbeitungsmenge von 180.000 Tonnen Rapssaat und dann in weiteren Schritten die Verarbeitungsmengen stufenweise aufstocken. Eine mögliche Flaschenabfüllanlage sei auf dem vorhandenen Grundsück nicht zu integrieren. Sollte die Ölmühle in Zukunft eine Flaschenabfüllanlage zur Erweiterung der Wertschöpfungskette errichten wollen, müsse hierfür ein anderes Grundstück gesucht werden. Die Ölmühle ist aber auch ohne eine Flaschenabfüllanlage ein rentables Unternehmen. Die Abfüllanlage ist keine Vorausseztung, sondern in Zukunft ein möglicher Ergänzungsfaktor. Die Fabrikanlage der Ölmühle soll über Biofilter gereinigt werden. Die ansonsten noch entstehenden Abgase sollen über das betriebseigene Kraftwerk verfeuert werden.

 

Herr Kuhlmann gibt zu bedenken, dass die Durchführung im vereinfachten B-Plan-Verfahren möglich sei, gerade aber im Bereich der Fragen um Emissionen kritisch werden könnte. Im mehrstufigen Verfahren könnten kritische Fragen schon im Vorfeld geklärt werden.

Er fragt nach, warum die Investoren auf das verkürzte Verfahren bestehen.

 

Herr Rottkamp antwortet, dass er diese Frage ohne Rücksprache mit den Investoren nicht beantworten könne.

 

Herr Dewenter merkt an, dass das mehrstufige Verfahren der sichere Weg zur Genehmigung wäre.

 

Herr Kuhlmann regt an, zur Sicherheit der Stadt Rheine einen Haftungsausschuss zu vereinbaren. Bei einem so großen Investment, besonders im vereinfachten B-Plan– Verfahren können Hindernisse auftreten, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorauszusehen seien.

 

Frau Tombült fragt nach, ob die Investoren bereits nach weiteren Grundstücken geschaut haben.

 

Herr Rottkamp antwortet, dass es bereits Gespräche gegeben habe, aber noch keine konkreten Kaufabsichten bestünden.

 

Herr Niehus führt aus, dass die CDU-Fraktion wohlwollend das Projekt prüfen werde. Damit sie ihre Zustimmung für das einfache BImSch-Verfahren geben können müssen folgende Punkte vom Investor geklärt werden:

 

a)   Es muss nachhaltig geprüft werden, dass die Ölmühle nur auf dem bereits gekauften Grundstück funktionsfähig sein wird.

b)   Die Stadt Rheine muss von Haftungsrisiken im Planungsbereich ausgeschlossen werden.

c)   Das Verfahren muss um die Belange öffentlicher Träger erweitert werden, damit Risiken im Sinne des Investors frühzeitig ausgeschlossen werden können.

 

Herr Niehues führt weiter aus, nur wenn diese Voraussetzungen geben seien, könne ein vereinfachtes Verfahren angestrebt werden.

 

Herr Kuhlmann unterstützt den Vorschlag von Herrn Niehues.

 

Herr Winkelhaus merkt an, dass er dem einstufigen Verfahren nicht zustimmen kann. Die Investoren können wassergefährdende Stoffe zu diesem Zeitpunkt nicht ausschließen.

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ beschließt die Planungen für das Projekt Ölmühle, mit denen im Protokoll gemachten Anmerkungen, zu unterstützen.


Abstimmungsergebnis:           mehrheitlich

                                             1 Gegenstimme

                                             1 Enthaltung