Sitzung: 26.10.2020 Beirat für Menschen mit Behinderung
- Vorgehen/zeitlicher
Ablauf zur Bildung eines neuen Beirates:
Der neue Rat muss zunächst
in seiner konstituierenden Sitzung am 10.11.20 die Bildung eines neuen Beirates
beschließen. Das ist automatisch Bestandteil der Tagesordnung, eine gegenteilige Entscheidung
ist nicht zu erwarten.
Nach dem Beschluss des
Rates werden Anfang Dezember 2020 alle Wohlfahrtsverbände, Einrichtungen,
Vereine, Selbsthilfegruppen etc. von und für Menschen mit Behinderung
angeschrieben und informiert, dass sie jeweils 2 Kandidaten benennen können.
Parallel wird es eine öffentliche Bekanntmachung und einen Presseartikel geben.
Der genaue Zeitpunkt des Versendens der Unterlagen wird dem aktuellen Beirat
über den E-Mail-Verteiler mitgeteilt.
Einsendeschluss für die
Benennungen wird Mitte bis Ende Januar sein.
Seitens der Koordination
der Behindertenarbeit der Stadt Rheine wird eine Vorlage für die
konstituierende Sitzung des Sozialausschusses zur Bildung einer
interfraktionellen Arbeitsgruppe erstellt.
Die eingegangenen Vorschläge
werden gesichtet, sortiert, in einer Übersicht aufgearbeitet und der
interfraktionellen Arbeitsgruppe mindestens 4 Wochen vor der 2. Sitzung des
Sozialausschusses zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird durch die
Jugendamtsleitung zum Treffen der interfraktionellen Arbeitsgruppe eingeladen.
In der Sitzung der
Arbeitsgruppe werden die Mitglieder und Stellvertreter für den neuen Beirat
benannt.
Die Koordinierung der
Behindertenarbeit wird bei der Arbeitsgruppe anwesend sein, um eventuelle
Fragen beantworten zu können. Sie wird jedoch nicht an der Entscheidung
beteiligt sein.
Die Koordinierung der
Behindertenarbeit erstellt auf Basis der von der interfraktionellen
Arbeitsgruppe ausgewählten Mitglieder und Stellvertreter eine Beschlussvorlage
für die 2. Sitzung des Sozialausschusses, der dann darüber entscheidet.
Nach dem Beschluss des
Sozialausschusses werden alle Einrichtungen, sowie die neuen Mitglieder und
Stellvertreter informiert und es wird zur konstituierenden Sitzung eingeladen.
- Projektstudium 2021
Im Frühjahr 2020 hatte
eine Gruppe Studierender der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung
in ihrem Projektstudium das Thema: Die Etablierung der Leichten Sprache bei der
Stadt Rheine – Eine Handlungsempfehlung –, erarbeitet.
Für das
Projektstudium 2021 wurde seitens der Koordinierung der Behindertenarbeit
darauf aufbauend ein weiteres Thema vorgeschlagen:
Umsetzung
der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung Rheine in einem konkreten
Aufgabenfeld
Ob
die Stadt Rheine wieder den Zuschlag für das Thema erhalten wird, steht noch
nicht fest.
- Fortbildung
Barrierefreies Bauen für Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Yvonne Deluweit wird im
November und Dezember in 6 Online Modulen an der o.g. Fortbildung teilnehmen.
Modul 1: Pläne lesen und
verstehen
Modul 2: (Bau-)Rechtliche
Grundlagen zur Barrierefreiheit
Modul 3: Öffentlich
zugängige Gebäude
Modul 4: Wohnungsbau
Modul 5: Wege, Leitsysteme
und Bodenindikatoren
Modul
6: Stellungnahmen und Beurteilungen