• Vorgehen/zeitlicher Ablauf zur Bildung eines neuen Beirates:

Der neue Rat muss zunächst in seiner konstituierenden Sitzung am 10.11.20 die Bildung eines neuen Beirates beschließen. Das ist automatisch Bestandteil der  Tagesordnung, eine gegenteilige Entscheidung ist nicht zu erwarten.

 

Nach dem Beschluss des Rates werden Anfang Dezember 2020 alle Wohlfahrtsverbände, Einrichtungen, Vereine, Selbsthilfegruppen etc. von und für Menschen mit Behinderung angeschrieben und informiert, dass sie jeweils 2 Kandidaten benennen können. Parallel wird es eine öffentliche Bekanntmachung und einen Presseartikel geben. Der genaue Zeitpunkt des Versendens der Unterlagen wird dem aktuellen Beirat über den E-Mail-Verteiler mitgeteilt.

Einsendeschluss für die Benennungen wird Mitte bis Ende Januar sein.

 

Seitens der Koordination der Behindertenarbeit der Stadt Rheine wird eine Vorlage für die konstituierende Sitzung des Sozialausschusses zur Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe erstellt.

 

Die eingegangenen Vorschläge werden gesichtet, sortiert, in einer Übersicht aufgearbeitet und der interfraktionellen Arbeitsgruppe mindestens 4 Wochen vor der 2. Sitzung des Sozialausschusses zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird durch die Jugendamtsleitung zum Treffen der interfraktionellen Arbeitsgruppe eingeladen.

In der Sitzung der Arbeitsgruppe werden die Mitglieder und Stellvertreter für den neuen Beirat benannt.

Die Koordinierung der Behindertenarbeit wird bei der Arbeitsgruppe anwesend sein, um eventuelle Fragen beantworten zu können. Sie wird jedoch nicht an der Entscheidung beteiligt sein.

 

Die Koordinierung der Behindertenarbeit erstellt auf Basis der von der interfraktionellen Arbeitsgruppe ausgewählten Mitglieder und Stellvertreter eine Beschlussvorlage für die 2. Sitzung des Sozialausschusses, der dann darüber entscheidet.

 

Nach dem Beschluss des Sozialausschusses werden alle Einrichtungen, sowie die neuen Mitglieder und Stellvertreter informiert und es wird zur konstituierenden Sitzung eingeladen.

 

  • Projektstudium 2021

Im Frühjahr 2020 hatte eine Gruppe Studierender der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in ihrem Projektstudium das Thema: Die Etablierung der Leichten Sprache bei der Stadt Rheine – Eine Handlungsempfehlung –, erarbeitet.

 

Für das Projektstudium 2021 wurde seitens der Koordinierung der Behindertenarbeit darauf aufbauend ein weiteres Thema vorgeschlagen:

Umsetzung der Leichten Sprache in der Stadtverwaltung Rheine in einem konkreten Aufgabenfeld

 

Ob die Stadt Rheine wieder den Zuschlag für das Thema erhalten wird, steht noch nicht fest.

 

  • Fortbildung Barrierefreies Bauen für Beauftragte für Menschen mit Behinderung

Yvonne Deluweit wird im November und Dezember in 6 Online Modulen an der o.g. Fortbildung teilnehmen.

Modul 1: Pläne lesen und verstehen

Modul 2: (Bau-)Rechtliche Grundlagen zur Barrierefreiheit

Modul 3: Öffentlich zugängige Gebäude

Modul 4: Wohnungsbau

Modul 5: Wege, Leitsysteme und Bodenindikatoren

                Modul 6: Stellungnahmen und Beurteilungen