Frau Schauer erklärt, dass die Auslegung der Stellplatzsatzung stattgefunden und man einige Anregungen bekommen habe. Im Wesentlichen seien aus den Anregungen kleine Änderungen hervorgegangen. Sie weist darauf hin, dass es eine Anmerkung zur Bruttogrundfläche als Bemessungsgrundlage gegeben habe, d.h. das alles was an Grundfläche in einem Haus geschaffen wurde, als Bemessungsgrundlage für die Stellplatzbewertung diene. Es sei zu Recht die Anregung gekommen, dass es nicht sein könne, dass eine Tiefgarage wiederum Stellplätze auslöse und auch Fahrradstellplätze in einem Keller oder auch einer Tiefgarage herausgerechnet werden müssen. Aufgrund dessen, habe man den  Paragraphen der die Bemessungsgrundlage betreffe, noch einmal geändert.

 

Herr Berlekamp erklärt, dass die Mitglieder der CDU noch zwei Punkte als Änderungsantrag vorstellen möchten. Hier gehe es um § 4 Satz 4 Nr. 4 der besagt, dass Abstellplätze mindestens 1,5 m² Fläche zuzüglich der jeweils notwendigen Verkehrsfläche haben müssen. Da es auch alternative Abstellmöglichkeiten wie z. B. Fahrräder in Etagen, senkrecht an die Wand etc. gebe, sollte man dem Bauherren die Möglichkeit offen halten, die Fahrradstellplätze entweder über die 1,5 m² oder alternativ über eine anerkannte Abstellmöglichkeit nachzuweisen. Es wird beantragt diesen Punkt in diesem Sinne zu ergänzen. Weiter sehe man bei den Richtzahlen für den Stellplatz- und Abstellplatzbedarf in Punkt 2.2 (Räume mit erheblichem Besucher/innenverkehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie o. ä.) einen höheren Bedarf an Stellplätzen. Die Mitglieder der CDU beantragen hierzu eine Erhöhung der Stellplätze um 50 % gegenüber der Tabelle.

 

Nach kurzer Diskussion einigt man sich auf nachfolgende Änderung:

 

  1. § 4 Punkt 4 Nr. 4 entfällt, dafür wird Punkt 3 wie folgt ergänzt:

 

„3. einzeln leicht zugänglich und gut nutzbar  sein“

 

  1. Bezüglich der Richtzahlen für den Stellplatz- und Abstellplatzbedarf soll der Punkt 2.2. – Zahl der Stellplätze (Kfz-Stpl.) – Räume mit erheblichem Besucher/innenverkehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie o. ä.)  von  1 Stpl. je 25 m² Nutzfläche, jedoch mindestens 3 Stpl. auf  1 Stpl. je 17 m² Nutzfläche, jedoch mindestens 3 Stpl.“ geändert werden.

 

 

Auf Anfrage von Herrn Brauer widersprechen die Mitglieder des Bauausschusses dem Änderungsantrag nicht.

 

Nachfolgend lässt Herr Brauer über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 


Beschluss:

 

 

I.     Beratung der Ergebnisse aus der öffentlichen Auslegung

 

Der Bauausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit  entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Satzungsbeschluss

 

1.         Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Bauausschusses

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Bauausschusses  zum Beteiligungsverfahren zur Kenntnis und beschließt diese.

Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses

 - die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Stellplatzsatzung betroffenen Belange vor.

 

 

2.       Satzungsbeschluss

 

Gemäß  des § 7  der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung  sowie der §§ 48 Abs. 3 Nr. 20, 89 Abs. 1 Nr. 4  der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen  (BauO NRW) vom 21, Juli 2018 (GV. NRW.  2018, S. 421) in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die Stellplatzsatzung der Stadt Rheine als Satzung beschlossen

 

Diese Satzung (Anlage 2) tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Anlagen:

 

Anlage 1:                    Abwägungsvorschläge

geänderte Anlage 2:  Entwurf der Stellplatzsatzung

geänderte Anlage 3:  Anlage zur Stellplatzsatzung Richtzahltabelle

 

Die geänderten Anlagen 2 und 3 sind der Niederschrift angefügt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  geändert beschlossen