Sitzung: 29.10.2020 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: geändert beschlossen
Abstimmung: Nein: 2
Vorlage: 395/20
Frau Schauer erklärt kurz die Entscheidungen, wie es zu den Abwägungsbeschlüssen gekommen sei.
Herr Beckmann erklärt, dass sich die Mitglieder der CDU in der Bahnhofstraße noch einmal ein Bild von der Situation gemacht haben. Ihnen sei wichtig, dass die Parkbucht vor Foto Kolzenburg erhalten bleibe. Die zweite Parkbucht sei von Fahrrädern um 16:30 Uhr so zugeparkt gewesen, dass sowieso nur noch ein Kleinstwagen zum Parken Platz gehabt hätte. Er regt an, mobile, versenkbare Fahrradbügel auch für die zu erhaltene Parkbucht in Erwägung zu ziehen, um diese dann flexibel nutzen zu können.
Frau Schauer erklärt, dass sie bezüglich der versenkbaren Fahrradbügel sich erst einmal zurückhalten möchte, da die Kosten hierfür erheblich höher seien und die Stellplätze nicht in einem unmittelbaren Veranstaltungsbereich liegen.
Herr Dr. Vennekötter weist auf ein ordnungsrechtliches Problem hin, da dort die Beschilderung das Parken dort freigebe. Wenn jetzt aber mobile Fahrradbügel aufgestellt werden, passe die Beschilderung nicht mehr. Er sehe dies als schwierig an.
Herr Beckmann stellt den Antrag, den Beschluss so zu ändern, dass wenigstens eine Parkbucht erhalten bleibe.
Seitens der Mitglieder des Bauausschusses wird dem Antrag nicht widersprochen.
Somit lässt Herr Brauer über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Geänderter Abwägungsbeschluss zu Eingabe 2:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Planung mit nur einer
bestehenden Parkhaltebucht in der Bahnhofstraße. Diese Parkbucht soll vor Haus
Nr. 10 sein.
Beschluss:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
eingegangenen Anregungen und Bedenken
Beschlussvorschläge
siehe Begründung
Zu II: Bauprogramm
Der Bauausschuss
beschließt das nachfolgende Bauprogramm zur Errichtung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen
in der Innenstadt:
Standort |
Bügel |
Stellplätze |
Vorplatz
RTV |
6 |
12 |
Parkzeile
Bahnhofstraße |
19 |
38 |
Provisorisches
Cafe |
8 |
16 |
Borneplatz
/ Altes Rathaus |
17 |
34 |
Borneplatz
/ Altes Rathaus (demontierbar) |
9 |
18 |
Borneplatz
/ Altes Rathaus (klappbarer Systemständer) |
3 |
6 |
Summe |
62 |
124 |
Begründung:
Zu
I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der
Anlieger
Die Offenlage
der Planung zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt fand in
der Zeit vom 23. September 2020 bis 16. Oktober 2020 in den Räumen der
Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus statt.
Im Rahmen der
Offenlage wurden 3 Eingaben eingereicht. Die eingegangenen Anregungen werden
im Folgenden abgewägt:
Eingabe
Nr. 1:
Eingabe:
Abwägung zu Eingabe Nr. 1:
Die vorgebrachten
Einwendungen, die sich gegen die Errichtung von sechs Fahrradabstellplätzen im
Eingangsbereich des Verlagsgebäudes Altmeppen richten, sind stichhaltig.
Insbesondere müssen hier die Hinweise auf das Offenhalten von Fluchtwegen sowie
die Aufrechterhaltung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten beachtet werden.
Den Einwendungen wird
Rechnung getragen. Von der Errichtung von Fahrradabstellplätzen an dieser
Stelle wird im weiteren Planungsverlauf abgesehen.
Abwägungsbeschluss zu Eingabe Nr. 1:
Der Bauausschuss beschließt
die Umsetzung entsprechend der veränderten Planung.
Eingabe Nr. 2:
Eingabe:
Für die
Errichtung der zusätzlichen Fahrradbügel sollen die noch verbliebenen zwei
Haltebuchten für PKW wegfallen. Dies würde ein Be- und Entladen von Fahrzeugen
erheblich erschweren bzw. unmöglich machen. Es bliebe uns nur die Alternative
„verkehrswidrig“ am Straßenrand zu parken, mit den entsprechenden Folgen für
den fließenden Verkehr. Wir bitten, die Planentwürfe zu überdenken und es bei
den zwei Parkhaltebuchten zu belassen.
Abwägung zu Eingabe Nr. 2:
Auf Grund der
normativen Wirkung der vorhanden Abstellanlagen für Fahrräder sowie des
vorherrschenden Parkdrucks werden die verbliebenen zwei Parkhaltebuchten in der
Bahnhofstraße häufig von Fahrrädern zugestellt bzw. Kraftfahrzeuge müssen sehr
nah an ordnungsgemäß dort abgestellte Fahrräder manövriert werden. Das
schwierige, unübersichtliche und langwierige Rangieren zum Ein- und Ausparken
von Fahrzeugen, ohne die dort abgestellten Fahrräder oder das eigene Fahrzeug
zu beschädigen, verursacht Verkehrsgefährdungen, sowohl für den fließenden
Kfz-Verkehr auf der Straße als auch für passierende Fußgänger und Radfahrer auf
dem vorhandenen Geh- und Radweg. Die konsequente und lückenlose Errichtung von
Abstellanlagen für Fahrräder hätte bereits beim Umbau der Bahnhofstraße
berücksichtigt werden müssen, um an dieser Stelle ein geordnetes
Abstellverhalten, ein übersichtlicheres Straßenbild, mehr Verkehrssicherheit
und dem offensichtlichen Mehrbedarf für Fahrradabstellplätze nachzukommen.
Kurzzeitiges Halten (nicht länger als 3 Minuten) zur Be- und Entladung von (Liefer)fahrzeugen
findet, auf Grund der dafür ungeeigneten Haltebuchten, derzeit bereits aus dem
Straßenraum heraus statt und ist gemäß Teil I Allgemeine Regeln der
Straßenverkehrsordnung STVO, § 12 Halten und Parken, zulässig.
Parkmöglichkeiten für Kfz, für die die Haltebuchten zwar nicht vorgesehen,
jedoch häufig mißbräuchlich genutzt werden, befinden sich im direkten Umfeld
der Bahnhofstraße in ausreichender Zahl, z.B. im Parkhaus Decathlon.
Bei der Erstellung
des handlungsorientierten Radverkehrskonzeptes wurde als Ergebnis eines
Beteiligungsprozesses ein Konsens aus den Ansprüchen der Ratsfraktionen, der
Stadtverwaltung und Fachakteuren erreicht. Als Grundsatz wurde u.a. festgelegt,
dass die Interessen und der gewachsene Platzbedarf des Fuß- und Radverkehrs
künftig umfassend berücksichtigt werden. Dies kann auch Einschränkungen des
ruhenden oder fahrenden motorisierten Individualverkehrs beinhalten.
geänderter Abwägungsbeschluss zu Eingabe Nr. 2:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Planung mit nur einer
bestehenden Parkhaltebucht. Diese soll in der Bahnhofstraße vor Haus Nr. 10
sein.
Eingabe Nr. 3
Eingabe:
Gegen die
Festsetzung zur Errichtung von Fahrradstellplätzen an der Bahnhofstraße möchte
ich als direkter Anlieger Bedenken und Einwände zu den Planentwürfen
vorbringen.
Für die
Errichtung der zusätzlichen Fahrradbügel sollen die noch verbliebenen zwei
Haltebuchten für PKW wegfallen. Dies würde ein Be- und Entladen von Fahrzeugen
erheblich erschweren bzw. unmöglich machen. Es bliebe uns nur die Alternative
„verkehrswidrig“ am Straßenrand zu parken, mit den entsprechenden Folgen für
den fließenden Verkehr.
Die aktuelle
Planvorlage würde zudem eine durchgängige bauliche Ausgestaltung der
Bahnhofstraße von Hausnummer 8 bis über die Hausnummer 14 hinweg mit Laternen,
Bäumen, Schildern sowie neuen und alten Fahrrad-Bügeln vorsehen. Die
Zugänglichkeit zu den Gebäuden würde für Fahrzeuge, vermutlich auch für
Feuerwehrfahrzeuge, sowie größere Gerätschaften erheblich erschwert. Die
geplante Situation stellt sich außer für den Fußgänger- und Fahrradverkehr als
durchgängige Barriere dar.
Bereits in
der derzeitigen Situation ist zu bemängeln, dass die vorhanden Be- &
Entladebuchten optisch nicht ausreichend durch die bestehende Pflasterung
markiert sind. Die zum Be- und Entladen vorgesehenen Flächen werden verstärkt
missbräuchlich durch Fahrräder, Pedelecs oder sogar Motorräder zum Parken in
Anspruch genommen. Dieses führt schon heute häufig zu Konfliktpotenzial, wenn
vor Ort längere Be- & Endladevorgänge erforderlich sind. Eine deutlichere
Markierung der Flächen als Be- & Entladezonen, ggf. auch durch zusätzliche
Schilder, wäre in jedem Fall zweckdienlich und wünschenswert.
Ich bitte
Sie, die Planentwürfe hinsichtlich der zwei Haltebuchten zu überdenken.
Abwägung zu Eingabe Nr. 3:
Analog zur Eingabe
Nr. 2 wird auch in dieser Eingabe das Be- und Entladen von Fahrzeugen
angeführt, um den Erhalt der bestehenden Parkbuchten zu begründen.
Die Abwägung zur
Eingabe Nr. 3 erfolgt daher analog zur Abwägung der Eingabe Nr. 2.
Abwägungsbeschluss zu Eingabe Nr. 3:
Der Bauausschuss
beschließt die Umsetzung der Planung entsprechend der Offenlage.
Kostenschätzung
Artikel |
Stck |
Kosten |
Gesamt |
Bügelständer,
fest montiert |
53 |
160,00
€ / Stck |
8.480,00 € |
Bügelständer,
demontierbar |
9 |
210,00
€ / Stck |
1.890,00 € |
Montage
Bügelständer |
62 |
250,00
€ / Stck |
15.500,00 € |
Systemständer,
klappbar (3 Bügel) |
1 |
10.245
€ / Stck |
10.245,00
€ |
Montage
Systemständer |
1 |
750,00
€ / Stck |
750,00 € |
|
|
Summe |
36.865,00 € |
|
|
MwSt |
7.004,35 € |
|
|
Gesamtkosten |
43.869,35 € |
|
|
|
|
FöRi-Nah,
Nr. 2.4, FQ
70% |
|
Fördermittel |
30.708,54 € |
|
|
Eigenmittel |
13.160,80 € |
Zur Finanzierung der Maßnahme wird vorgeschlagen, die Förderrichtlinie Nahmobilität (FöRi-Nah) heranzuziehen. Gemäß dem Fördertableau werden Fahrradabstellanlagen mit max. 1.000 € je Platz bis zu 70% gefördert.
Auf Grundlage dieser Berechnung sind Mittel in entsprechender Höhe im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2021 im Budget 53014-847 veranschlagt worden.
Auswirkungen auf
den kommunalen Klimaschutz
Die Errichtung von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt stellt eine Förderung des Radverkehrs dar und unterstützt die Klimaschutzziele der Stadt Rheine nachhaltig. Einkäufe mit dem Fahrrad werden überwiegend in der näheren Umgebung der Wohnorte erledigt. Fahrräder benötigen dabei nur ca. ein Sechstel eines Kfz-Stellplatzes zum Parken. Wenn es gelingt, auch nur einen Teil der kurzen Pkw-Einkaufsfahrten auf das Fahrrad zu verlagern, kann neuer planerischer Gestaltungsraum für eine bessere Aufenthaltsqualität in der Stadt gewonnen werden.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei
2 Nein-Stimmen