Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat auf Empfehlung des Bauausschusses nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NW - GV NW  S. 1028, Ber. in GV NW 2003 S. 766) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

1.    Zeppelinstraße

von Neuenkirchener Straße

bis Dutumer Straße

 

2.    Salzweg

von Möhneweg

bis Unterführung Ohner Weg

 

3.    Friedrich-Ebert-Ring – Stichweg, Flur 182, Flurstück 453 -

(nördlich Altenrheiner Straße

Friedrich-Ebert-Ring Hausnummer 12 – 20)

 

 

Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig