Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine hat auf Empfehlung des Bauausschusses nachfolgenden Beschluss gefasst:
Die folgende Straße wird gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NW - GV NW S. 1028, Ber. in GV NW 2003 S. 766) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Wadelheimer Chaussee
(K57)
von der Querung des Radweges nach Ochtrup (ehemaliger Bahnübergang)
bis zur Ortsdurchfahrtsgrenze (an der Brücke über die B70)
Die Straße erhält die Eigenschaft einer Kreisstraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Straßen- und Wegegesetzes. Es handelt sich um die Ortsdurchfahrt der K 57. Träger der Straßenbaulast für Fahrbahn und Radwege ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 des Straßen- und Wegegesetzes der Kreis Steinfurt. Träger der Straßenbaulast für Gehwege ist die Stadt Rheine.
Der Übersichtsplan ist
Bestandteil dieser Widmungsverfügung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig