Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat auf Empfehlung des Bauausschusses nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

Die folgende Straße wird gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NW - GV NW  S. 1028, Ber. in GV NW 2003 S. 766) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

       Wadelheimer Chaussee (K57)

von der Querung des Radweges nach Ochtrup (ehemaliger Bahnübergang)

bis zur Ortsdurchfahrtsgrenze (an der Brücke über die B70)

 

Die Straße erhält die Eigenschaft einer Kreisstraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Straßen- und Wegegesetzes. Es handelt sich um die Ortsdurchfahrt der K 57. Träger der Straßenbaulast für Fahrbahn und Radwege ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 des Straßen- und Wegegesetzes der Kreis Steinfurt. Träger der Straßenbaulast für Gehwege ist die Stadt Rheine.

 

Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig