Beschluss:

 

I.     Ausschussbildung

 

a)      Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 57 Abs. 1 GO die Bildung folgender Ausschüsse:

 

Ausschüsse

Mitglieder

 

ins-

ges.

RM

SB

SE

Bemerkung

Haupt-, Digital- und Finanzausschuss

21

21

-

-

BM als Vorsitzender

Rechnungsprüfungsausschuss

17

9

8

-

 

Jugendhilfeausschuss

9

2

7

2

2 sachkundige Einwohner

Integrationsrat

Familienbeirat

 

2 beratende Fraktionsmitglieder

(§ 58 Abs.1 Satz 7 GO)

 

3 Vertr. Jugendverbände

 

3 Vertr. Wohlfahrtsverb.

 

9 beratende Mitglieder

Wahlausschuss

10

6

4

-

Wahlleiter als Vorsitzende/r

Wahlprüfungsausschuss

17

9

8

-

Bau- und Mobilitätsausschuss

21

11

10

3

3 sachkundige Einwohner

Integrationsrat

Seniorenbeirat

Beirat f. Menschen m. Behinderung

 

2 sachverständige Bürger

Denkmalschutzangelegenheiten

Kulturausschuss

17

9

8

3

3 sachkundige Einwohner

Integrationsrat

Seniorenbeirat

Beirat f. Menschen m. Behinderung

Schulausschuss

17

9

8

3

3 sachkundige Einwohner

Integrationsrat

Familienbeirat

Beirat f. Menschen m. Behinderung

 

2 beratende Vertreter/innen

kath. und ev. Kirche

Sozialausschuss

21

11

10

4

4 sachkundige Einwohner

Integrationsrat

Familienbeirat

Beirat f. Menschen m. Behinderung

Seniorenbeirat

Sportausschuss

17

9

8

4

4 sachkundige Einwohner

Integrationsrat

Seniorenbeirat

Beirat f. Menschen m. Behinderung

Vorsitzende/r Stadtsportverband

Ausschuss für Stadtentwicklung Umwelt und Klimaschutz

21

11

10

3

3 sachkundige Einwohner

Integrationsrat

Seniorenbeirat

Beirat f. Menschen m. Behinderung

Umlegungsausschuss

5

2

-

-

3 weitere Mitglieder

Betriebsausschuss „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“

17

9

8

4

4 sachkundige Einwohner

Stiftung z. Förderung v. Kloster Bentlage

Europäische Märchengesellschaft

Förderverein Kloster/Schloss Bentlage e. V.

Druckvereinigung Bentlage e. V.

Zum 01.01.2021:

Betriebsausschuss Technische Betriebe Rheine

17

9

8

1

1 sachkundiger Einwohner

Vorsitzender des Personalrates

 

b)      Im Zusammenhang mit der Bildung der Ausschüsse beschließt der Rat der Stadt Rheine die als Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügte Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“.

 

c)      Ferner beschließt der Rat der Stadt Rheine im Zusammenhang mit der Bildung der Ausschüsse die als Anlage 2 zu dieser Vorlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ vom 04.12.2018.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

II.    Die Ratsmitglieder regeln gem. § 58 Abs. 1 GO die Aufgaben und Befugnisse der o. g. Ausschüsse entsprechend der unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt beschlossenen Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

III.   Die Ratsmitglieder beschließen gem. § 58 Abs. 1 GO die Zusammensetzung der Ausschüsse entsprechend der Rubrik "Mitglieder" unter Ziffer I des Beschlussvorschlages.

       Bei den Angaben zu den Ratsmitgliedern handelt es sich um Mindestzahlen und zu den sachkundigen Bürgern um Höchstzahlen.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

IV.   Der Rat nimmt die Eingabe sowie die Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zur Kenntnis.