Sitzung: 10.11.2020 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 431/20
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe. g) Sparkassengesetz
Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) entsprechend § 25 Abs. 1 Buchstabe b) SpkG NW vom
Jahresüberschuss/Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 1.254.153,12
EUR einen Teilbetrag in Höhe von 600.000 EUR an den Träger im Sinne von § 25
Abs. 3 SpkG NW auszuschütten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig