Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe. g) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) entsprechend § 25 Abs. 1 Buchstabe b) SpkG NW vom Jahresüberschuss/Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 1.254.153,12 EUR einen Teilbetrag in Höhe von 600.000 EUR an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NW auszuschütten.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig