Frau Gehrke informiert,
dass zwischenzeitlich die Förderbescheide für die Beschaffung von Lehrer- und
Schülerendgeräten eingegangen seien. Die Stadt Rheine beschaffe im Rahmen des
Förderprogramms insgesamt 1300 Tablets für bedürftige Familien, von denen die
ersten 820 nun in den Rollout gingen. Den Schulen würden für die Ausgabe dieser
Tablets Verteilungsmerkmale an die Hand gegeben. Da die Fragestellung, welche
Schülerinnen und Schüler ein Tablet erhalten sollen, jedoch als herausfordernd
angesehen wird, wird die Verwaltung den Schulen hierzu noch eine FAQ-Liste zur
Verfügung stellen.
Weiterhin befänden sich
auch die Lehrerendgeräte in der Beschaffung. 15 Schulen hätten sich hierbei für
Tablets ausgesprochen, fünf für Notebooks. Coronabedingt sei hier eine
Lieferung voraussichtlich erst im Januar möglich.
Zuletzt sei ein
Förderprogramm des Bundes zur Administration der technischen Ausstattung der
Schulstandorte in Vorbereitung. Da hier noch keine Förderrichtlinie vorläge,
werde hierzu jedoch voraussichtlich erst im kommenden Schulausschuss berichtet
werden.
Herr Wilp merkt an, dass
nicht alle Familien - Kinder wie Eltern – mit Tablets umgehen könnten. Im Sinne
der Bildungsgerechtigkeit bedürfe es daher eines Konzeptes zu Unterweisung im
Tablet-Gebrauch.
Herr Krage ergänzt, dass
bei diesen Fortbildungen auch die Lehrer berücksichtigt werden müssten.
Frau Stockel fragt an,
ob die Tabletnutzung für private Zwecke
ausgeschlossen sei. Weiterhin gehe sie davon aus, dass die Kinder schnell fähig
seien, sich im Schulbetrieb schnell in die Tabletnutzung einzuarbeiten.
Herr Gausmann stimmt
Frau Stockel hinsichtlich der Lernfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu.
Für die Eltern erfolge derzeit im Rahmen eines Förderprogrammes für die
Weiterbildung an den Volkhochschulen die Konzeptionierung von
Elternunterweisungen für das Thema Distanzunterricht. Weiterhin könne
grundsätzlich, sofern Bedarf bestehe, seitens der Stadt Rheine eine technische
Einweisung in die Nutzung der Tablets erfolgen. Was durch den Schulträger nicht
leistbar sei, sei ist eine Unterweisung in die didaktisch-methodische Nutzung
der Tablets. Dies sei originär die Aufgabe der Schulen, die vom
Schulministerium in 2020 eigens zu diesem Thema einen zusätzlichen
Fortbildungstag zugeteilt bekommen hätten.
Die Nutzung der Tablets
sei außerdem auf schulische Zwecke beschränkt.
Frau Meyer weist auf den für die Schulen herausfordernden
Beginn der Tabletausgabe hin, der einen logistischen Aufwand verursachen würde.
Sie wünsche sich diesbezüglich, dass die Stadt und die Schulen hier weiter im
Dialog bleiben.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt den
Sachstandsbericht der Verwaltung zur
Richtlinie über die
Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur
Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 -
Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen
sowie zur Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für
Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis.