Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Frau Gehrke informiert, dass zwischenzeitlich die Förderbescheide für die Beschaffung von Lehrer- und Schülerendgeräten eingegangen seien. Die Stadt Rheine beschaffe im Rahmen des Förderprogramms insgesamt 1300 Tablets für bedürftige Familien, von denen die ersten 820 nun in den Rollout gingen. Den Schulen würden für die Ausgabe dieser Tablets Verteilungsmerkmale an die Hand gegeben. Da die Fragestellung, welche Schülerinnen und Schüler ein Tablet erhalten sollen, jedoch als herausfordernd angesehen wird, wird die Verwaltung den Schulen hierzu noch eine FAQ-Liste zur Verfügung stellen.

Weiterhin befänden sich auch die Lehrerendgeräte in der Beschaffung. 15 Schulen hätten sich hierbei für Tablets ausgesprochen, fünf für Notebooks. Coronabedingt sei hier eine Lieferung voraussichtlich erst im Januar möglich.

Zuletzt sei ein Förderprogramm des Bundes zur Administration der technischen Ausstattung der Schulstandorte in Vorbereitung. Da hier noch keine Förderrichtlinie vorläge, werde hierzu jedoch voraussichtlich erst im kommenden Schulausschuss berichtet werden.

 

Herr Wilp merkt an, dass nicht alle Familien - Kinder wie Eltern – mit Tablets umgehen könnten. Im Sinne der Bildungsgerechtigkeit bedürfe es daher eines Konzeptes zu Unterweisung im Tablet-Gebrauch.   

 

Herr Krage ergänzt, dass bei diesen Fortbildungen auch die Lehrer berücksichtigt werden müssten.

 

Frau Stockel fragt an, ob die Tabletnutzung für private  Zwecke ausgeschlossen sei. Weiterhin gehe sie davon aus, dass die Kinder schnell fähig seien, sich im Schulbetrieb schnell in die Tabletnutzung einzuarbeiten.

 

Herr Gausmann stimmt Frau Stockel hinsichtlich der Lernfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu. Für die Eltern erfolge derzeit im Rahmen eines Förderprogrammes für die Weiterbildung an den Volkhochschulen die Konzeptionierung von Elternunterweisungen für das Thema Distanzunterricht. Weiterhin könne grundsätzlich, sofern Bedarf bestehe, seitens der Stadt Rheine eine technische Einweisung in die Nutzung der Tablets erfolgen. Was durch den Schulträger nicht leistbar sei, sei ist eine Unterweisung in die didaktisch-methodische Nutzung der Tablets. Dies sei originär die Aufgabe der Schulen, die vom Schulministerium in 2020 eigens zu diesem Thema einen zusätzlichen Fortbildungstag zugeteilt bekommen hätten. 

Die Nutzung der Tablets sei außerdem auf schulische Zwecke beschränkt.

 

Frau Meyer weist auf den für die Schulen herausfordernden Beginn der Tabletausgabe hin, der einen logistischen Aufwand verursachen würde. Sie wünsche sich diesbezüglich, dass die Stadt und die Schulen hier weiter im Dialog bleiben. 

 


Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur

Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen sowie zur Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis.