Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Frau Schauer erläutert die bisherige Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Frau Friedrich erklärt ihre Ablehnung für diesen Beschlussvorschlag. Sie erläutert, dass die Organisation des ruhenden Verkehrs der Schlüssel für die Wahl des Verkehrsmittels darstelle. Sie widerspricht der in der Vorlage enthaltenen Aussage, dass mit der Stellplatzsatzung kein Klimaschutz möglich sei.

 

Herr Ortel teilt mit, dass die Notwendigkeit der Verkehrswende mitgetragen werde. Die Stellplatzsatzung seiner Ansicht nach hierfür jedoch ungeeignet sei. Der motorisierte Individualverkehr müsse eingeschränkt werden. Hierfür sei ein ausgereifter ÖPNV erforderlich. Hinzu komme, dass auch Elektroautos einen Stellplatz benötigen.

 

Herr Hachmann stimmt Herrn Ortel zu und ergänzt, dass in dieser Region das Auto nicht zu ersetzen sei. Weniger Stellplätze hätten zur Folge, dass mehr Autos auf den Straßen parken würden.

 

Herr Christian Jansen bringt zum Ausdruck, dass die Stellplatzsatzung ein Baustein bzw. ein Steuerungselement für die Mobilitätswende darstelle.

 

Frau Floyd-Wenke erklärt, dass Stellplätze kein Luxusgut werden dürfen.

 

 


Beschluss:

 

II. Satzungsbeschluss

 

1.      Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Bauausschusses

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Bauausschusses zum Beteiligungsverfahren zur Kenntnis und beschließt diese.

Er nimmt hiermit - zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses

- die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Stellplatzsatzung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:              38 Ja-Stimmen

                                                       8 Nein-Stimmen

                                                       1 Stimmenthaltung

 

 

2.      Satzungsbeschluss

Gemäß des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 48 Abs. 3 Nr. 20, 89 Abs. 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21, Juli 2018 (GV. NRW. 2018, S. 421) in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die Stellplatzsatzung der Stadt Rheine als Satzung beschlossen

Diese Satzung (Anlage 1 der Vorlage 343/20/2) tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:              38 Ja-Stimmen

                                                       8 Nein-Stimmen

                                                       1 Stimmenthaltung