Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, nachfolgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Rheine GmbH wird unter § 8 Abs. 2 wie folgt geändert:

Der Aufsichtsrat besteht aus max. 21 stimmberechtigten und max. 3 beratenden Mitgliedern.

 

2.      Die Muttergesellschaft / Dachgesellschaft Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass der/die Vertreter der Stadtwerke Rheine GmbH / Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH in den Gesellschafterversammlungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, der Rheiner Bäder GmbH und der RheiNet GmbH folgende Beschlüsse fasst/fassen:

 

a)      Der Gesellschaftsvertrag der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird unter § 8 Abs. 3 wie folgt geändert:

 

Die Regelungen des § 8 Ziff. (2) bis (7) des Gesellschaftsvertrages der Dachgesellschaft „Stadtwerke Rheine GmbH“ gelten für den Aufsichtsrat entsprechend. § 8 Ziff. (2) bis (7) hat folgende Fassung: „(2) Der Aufsichtsrat besteht aus max. 21 stimmberechtigten und max. 3 beratenden Mitgliedern. …

 

b)      Der Gesellschaftsvertrag der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird unter § 8 Abs. 3 wie folgt geändert:

 

Die Regelungen des § 8 Ziff. (2) bis (7) des Gesellschaftsvertrages der Dachgesellschaft „Stadtwerke Rheine GmbH“ gelten für den Aufsichtsrat entsprechend. § 8 Ziff. (2) bis (7) hat folgende Fassung: „(2) Der Aufsichtsrat besteht aus max. 21 stimmberechtigten und max. 3 beratenden Mitgliedern. …

 

c)      Der Gesellschaftsvertrag der Rheiner Bäder GmbH wird unter § 8 Abs. 3 wie folgt geändert:

 

Die Regelungen des § 8 Ziff. (2) bis (7) des Gesellschaftsvertrages der Dachgesellschaft „Stadtwerke Rheine GmbH“ gelten für den Aufsichtsrat entsprechend. § 8 Ziff. (2) bis (7) hat folgende Fassung: „(2) Der Aufsichtsrat besteht aus max. 21 stimmberechtigten und max. 3 beratenden Mitgliedern. …

 

d)      Der Gesellschaftsvertrag der RheiNet GmbH wird unter § 8 Abs. 3 wie folgt geändert:

 

Die Regelungen des § 8 Ziff. (2) bis (7) des Gesellschaftsvertrages der Dachgesellschaft „Stadtwerke Rheine GmbH“ gelten für den Aufsichtsrat entsprechend. § 8 Ziff. (2) bis (7) hat folgende Fassung: „(2) Der Aufsichtsrat besteht aus max. 21 stimmberechtigten und max. 3 beratenden Mitgliedern. …

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig