Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Gem. § 58 Abs. 2 - 4 GO in Verbindung mit 67 Abs. 3 GO werden die sachkundigen Bürger/innen in der konstituierenden Sitzung der Ausschüsse von der/dem Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.