Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 231, Kennwort: "Gewerbegebiet Rodder Damm", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird gebildet durch die Flurstücke 282 tlw., 435 tlw., 436 tlw. und 437 tlw. Die Flurstücksbezeichnungen beziehen sich auf die Flur 30, der Gemarkung Rheine rechts der Ems.

 

Der etwa 2,5 ha große Änderungsbereich befindet sich im Osten von Rheine im Einmündungsbereich der Carl-Zeiss-Straße in den Rodder Damm. Er ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig