Herr Jüttner-von der Gathen erläutert die Vorlage und beantwortet die Nachfragen der Ausschussmitglieder.
Sollten sich Veränderung ergeben, erfolgt eine entsprechende Information an den Jugendhilfeausschuss.
Das Berichtswesen für den Bereich des Kinderschutzes wird in die Arbeits- und Projektplanung aufgenommen.
Beschluss:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung zur Fortsetzung der anerkannten
Arbeit des Kinderschutzzentrums Rheine mit dem deutschen Kinderschutzbund,
Ortsverband Rheine, vertragliche
Verhandlungen zu Jugendhilfeleistungen im Produktbereich „Förderung der
Erziehung junger Menschen und Familien“ zu führen und mit Wirkung zum
01.01.2021 mit nachfolgend aufgeführten Leistungen und Stellenanteilen
abzuschließen
a.
Präventionsleistungen
der Beratungsstelle im Umfang von 0,5 VZÄ (Vollzeitäquivalent)
b.
Beratung
und therapeutische/diagnostischen Leistungen von einer Sozialfachkraft im Umfang von 0,5 VZÄ
c.
Beratung
und therapeutische/diagnostischen Leistungen von einer Fachkraft der
Psychologie im Umfang von 0,5 VZÄ
d.
Leistungen
der Teamassistenz im Umfang von 0,5 VZÄ
2.
Berechnungsgrundlage
für die unter Nr. 1 dargestellten Leistungen sollen die jeweiligen
KGST-Tabellenwerte von Tarifbeschäftigten je nach Anforderungs- und
Stellenprofil bilden.
3.
Die Höhe
der Sach- und Gemeinkosten werden mit 20% der Personalkosten festgelegt. Basis
dafür bildet der jeweils aktuelle KGST-Tabellenwert von Tarifbeschäftigten der
Entgeltgruppe SuE 12.
4.
Im
Vertrag soll eine Vereinbarung über ein differenziertes Berichtswesen sowie
eine Verpflichtung zu regelmäßigen Qualitätsdialogen (jährlich) aufgenommen
werden.
5.
Der
Träger bringt weiterhin einen Eigenanteil von 3 % an den Personalkosten in die
Gesamtfinanzierung ein.
6.
Für den
Vertrag soll eine Laufzeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2025 fixiert werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig