Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Jüttner-von der Gathen erläutert die Vorlage und beantwortet die Nachfragen der Ausschussmitglieder.

Sollten sich Veränderung ergeben, erfolgt eine entsprechende Information an den Jugendhilfeausschuss.

Das Berichtswesen für den Bereich des Kinderschutzes wird in die Arbeits- und Projektplanung aufgenommen. 


Beschluss:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung zur Fortsetzung der anerkannten Arbeit des Kinderschutzzentrums Rheine mit dem deutschen Kinderschutzbund, Ortsverband Rheine,  vertragliche Verhandlungen zu Jugendhilfeleistungen im Produktbereich „Förderung der Erziehung junger Menschen und Familien“ zu führen und mit Wirkung zum 01.01.2021 mit nachfolgend aufgeführten Leistungen und Stellenanteilen abzuschließen

 

a.      Präventionsleistungen der Beratungsstelle im Umfang von 0,5 VZÄ (Vollzeitäquivalent)

b.      Beratung und therapeutische/diagnostischen Leistungen von  einer Sozialfachkraft im Umfang von 0,5 VZÄ

c.      Beratung und therapeutische/diagnostischen Leistungen von einer Fachkraft der Psychologie im Umfang von 0,5 VZÄ 

d.      Leistungen der Teamassistenz im Umfang von 0,5 VZÄ

 

2.      Berechnungsgrundlage für die unter Nr. 1 dargestellten Leistungen sollen die jeweiligen KGST-Tabellenwerte von Tarifbeschäftigten je nach Anforderungs- und Stellenprofil bilden.

 

3.      Die Höhe der Sach- und Gemeinkosten werden mit 20% der Personalkosten festgelegt. Basis dafür bildet der jeweils aktuelle KGST-Tabellenwert von Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppe SuE 12.

 

4.      Im Vertrag soll eine Vereinbarung über ein differenziertes Berichtswesen sowie eine Verpflichtung zu regelmäßigen Qualitätsdialogen (jährlich) aufgenommen werden.

 

5.      Der Träger bringt weiterhin einen Eigenanteil von 3 % an den Personalkosten in die Gesamtfinanzierung ein.

 

6.      Für den Vertrag soll eine Laufzeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2025 fixiert werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig