Herr Heinz-Jürgen Jansen äußert sich kritisch bezüglich der enthaltenen Gebührenerhöhung, obwohl der Wirtschaftsplan einen Überschuss ausweist. Hinzu komme, dass viele Personencoronabedingt von Kurzarbeit betroffen seien.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, den Unterschied zwischen Gebührenhaushalt und Wirtschaftsplan. Er weist besonders darauf hin, dass Überschüsse aus einem Gebührenhaushalt in den Folgejahren wieder zurückfließen.


Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt mit Wirkung zum 01.01.2021 für das Jahr 2021 die Gebührensätze gemäß der als Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung „Abfallentsorgung 2021“.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine -Abfallgebührensatzung- vom 08.12.2020 (Anlage 3 zu dieser Vorlage).

 

 

 


Abstimmungsergebnis:              35 Ja-Stimmen

                                                       3 Nein-Stimmen

                                                       8 Stimmenthaltungen