Beschluss:

 

1.             Der Rat der Stadt Rheine beschließt mit Wirkung zum 01.01.2021 für das Jahr 2021 die Gebührensätze gemäß der als Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung „Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren 2021“.

 

2.             Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine -Straßenreinigungs- und Gebührensatzung- vom 08.12.2020. (Anlage 3)

 

 

 


Abstimmungsergebnis:              44 Ja-Stimmen

                                                       2 Nein-Stimmen