Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 272 Abs. 2 Ziff. 4 HGB, der Kapitalrücklage der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH einen Betrag in Höhe von 2.000.000 EUR zuzuführen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig