Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt den als Anlage 1 zur Vorlage beigefügten Entwurf des Gesamtjahresabschlusses 2019 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 9 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) weiter.

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die als Anlage 2 zur Vorlage beigefügte aktualisierte Gesamtabschlussrichtlinie zur Kenntnis.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig