Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine legt mit Wirkung zum 01.01.2021 für das Jahr 2021 den Gebührensatz für das Entnehmen und Abfahren von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und dessen Behandlung je m3 abgefahrenen Klärschlamm auf 27,26 € und den Gebührensatz für das Auspumpen und Abfahren der Inhaltsstoffe aus abflusslosen Gruben und deren Behandlung je m3 abgefahrener Menge auf 22,14 € fest.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 08.12.2020 (Anlage 3).

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig