Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die Beibehaltung der bisherigen privatrechtliche Entgelte der Technische Betriebe Rheine AöR für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig