Herr Schomaker erklärt zur Niederschrift, dass er zum TOP 10 – Beleuchtung Josefstraße- (392/20/1) keine Bürgerversammlung befürworte, sondern eine Anliegerversammlung nach § 8 a Abs. 3 KAG gemeint habe.

 

Die Niederschrift wird mit dem Hinweis angenommen.