Frau Schauer weist darauf hin, dass es in der Vorlage einen Schreibfehler gegeben habe. In der Vorlage stehen 60 Abschreibungsjahre für das Rathauszentrum, wobei die Nutzungsdauer aber auf 50 Jahren festgesetzt worden sei. Die dahinter liegenden Zahlen müssen nicht geändert werden, da es sich hier um einen Schreibfehler handle. Nachfolgend gibt Frau Schauer einen Überblick zum Ablauf und Sachstand der Maßnahme. Sie fasst die wichtigsten Elemente der Vorlage zusammen und erklärt, dass die Umsetzung des Projektes ein weiterer guter Weg für die Innenstadtentwicklung in Rheine sei. Frau Schauer weist darauf hin, dass man die angesetzten Kosten in Höhe von 71 Mio. Euro noch einmal kritisch nach Einsparungen untersuchen werde, wobei sie davon ausgehe, dass man ohne Verluste bei den Kernelementen eine Deckelung auf 65 Mio. Euro erreichen könne. Frau Schauer betont, dass die geplanten Investitionen für eine lebendige Innenstadt, eine zukunftsfähige Stadtbibliothek und ein bürgerfreundliches, funktionierendes Rathaus sehr wichtig seien.

 

Herr Brauer erteilt das Wort Herrn Kresing, der für die Planung der Maßnahme zuständig sei.

 

Herr Kresing erklärt, dass sich sein Architekturbüro ein Jahr lang mit dem Thema Sanierung und Erweiterung des Rathauszentrums in Rheine beschäftigt habe. Er erklärt, dass es eine große Herausforderung gewesen sei, eine gute Verbindung zwischen dem Rathauszentrum I und II zu schaffen. Sehr wichtig sei es gewesen, die beiden Fassaden architektonisch gut und ansprechend miteinander zu verbinden, wobei es galt einen Höhenunterschied von 1,80 Meter zu überwinden, damit am Ende ein vernünftiger Umlauf möglich sei. Herr Kresing weist darauf hin, dass ihnen eine lichtdurchflutete und helle Architektur wichtig gewesen sei. Nachfolgend steht Herr Kresing für Fragen zur Verfügung.

 

Herr Kleene merkt an,  dass die Bauzeit um 12 Monate verkürzt werden könne, wenn die Stadtbibliothek ausgelagert würde. Er möchte wissen, ob es diesbezüglich weitere Informationen gebe, da sich dies aus finanzieller Sicht gut darstellen würde.

 

Frau Schauer erklärt, dass dies noch geprüft werde. Man habe festgestellt, dass die vielen Provisorien die entstehen, wenn die Bibliothek im Projekt verbleibe, sehr viel Zeit Bauzeit beanspruchen werde. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sei es nicht möglich gewesen eine Ersatzimmobilie zu finden, man werde aber weiter nach einer adäquaten Immobilie suchen. Sie gehe davon aus, dass man damit nicht nur eine beträchtliche Bauzeitenverkürzung sondern auch eine Kostenminderung erreichen könne.

 

Herr Beckmann erklärt, dass die größte Kostengruppe bei dieser Maßnahme die Gruppe 400 der Gebäudetechnik sei. Seiner Meinung nach habe die Politik in den letzten Jahren einiges versäumt, wobei die hohen Kosten bei der Gebäudetechnik aus dem über die Jahre entstandenen Sanierungsstau resultieren. Er weist darauf hin, dass man jetzt in ein absolut „Grünes“ Gebäude investieren werde und man sich dann im Nachgang für ein „Green-Zertifikat“  bewerben könne. Auch käme man dem Anliegen der Stadt Rheine,  eine klimaneutrale Kommune zu werden, näher. Es muss ins Bewusstsein aller kommen, dass über 40 % des gesamten primären Energieverbrauches in Gebäuden entstehe und man sich deshalb entschieden habe, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen. Herr Beckmann weist darauf hin, dass man zukünftig auch bei anderen Gebäuden viel detaillierter hinsehen müsse, damit man nicht in weitere Sanierungsstaus gerate.

 

Herr Christian Jansen erklärt, dass auch sie den Investitionsstau und die sachlichen Gründe für die Sanierung und den Umbau sehen. Sie befürchten allerdings, dass der Kostenrahmen trotz eingefügter Risikopositionen nicht gehalten werden könne. Ihnen fehlen Kostendarstellungen von möglichen Alternativen für diese Maßnahme. In der Vorlage sei leider nur der eine Weg dargestellt und gerechnet worden. Es gebe keine Argumente in der Vorlage, die vielleicht gegen eine Durchführung sprechen würden. Den Mitgliedern ihrer Fraktion fehlen durchgerechnete Alternativen mit verschiedenen Zeitplänen. Herr Jansen frage sich, warum man heute aufgrund der Fördermaßnahme in Höhe von 8 Mio. Euro diese Empfehlung an den Rat abgeben müsse. Es werden sicherlich auch in kommenden Jahren noch Fördermaßnahmen geben, die dann zum Tragen kommen könnten. Aus ihrer Sicht gebe es noch zu viele Unwägbarkeiten, so dass sie nicht mit ruhigem Gewissen den gedeckelten Betrag von 65 Mio. Euro investieren können.

 

Frau Schauer weist darauf hin, dass Alternativen zur jetzigen Maßnahme im Rahmen der Vorplanung vorgestellt worden seien, weshalb man diese jetzt nicht mehr erwähnt habe. Frau Schauer erklärt, dass sich die Kostendeckelung auf 65 Mio. Euro, auf die Kostenschätzung nach Leistungsphase 3 beziehe und die durchgeplanten Kosten enthalte, mit denen man in die Ausführungsplanung und Ausschreibung gehen werde. Sie weist darauf hin, dass es natürlich möglich sei, schlechte Ausschreibungsergebnisse zu bekommen, wobei in der Kostenschätzung auch Positionen für Unvorhergesehenes, für Baukostensteigerungen und eine Sicherheitszulage enthalten seien. Aufgrund dessen sei sie sehr zuversichtlich, dass man mit den geplanten Kosten auskomme. Zum Thema Vertagung erklärt Frau Schauer, dass es sicherlich auch in den nächsten Jahren Mittel zur Städtebauförderung geben werde, deren Höhe und Voraussetzungen man aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen könne. Mit jeder Verschiebung werde man mehr Unsicherheit in die Maßnahme hereinbekommen. Als Argument gegen die Maßnahme habe sie gehört, dass man sich nicht beeilen müsse, da es mit dem Investor für das Stadthotel noch keinen Kaufvertrag gebe. Sie weist darauf hin, dass gerade für den Investor in diesem Zusammenhang  ein Signal wichtig sei, da auch er im Vorfeld viel in Vorleistungen treten müsse, um so ein Projekt voranzubringen. Auch er brauche die Gewissheit, dass die Maßnahme von der Stadt gewollt und auf den Weg gebracht werde, da erst dann für ihn Sinn mache, seine Baumaßnahme auch weiter voranzutreiben. Solange kein Umsetzungsbeschluss vorliege, werde der Investor auch vorsichtig und zurückhaltend mit seinen Investitionen sein. Insofern sprechen viele gute Gründe für die Umsetzung der Maßnahme.

 

Herr Dr. Lüttmann erklärt, dass dieser Ausschuss für den Rahmenplan Innenstadt viele erfolgreiche Projekte wie z. B.  ZOB, Marktplatz, die gelbe Passage, die Münsterstraße, Aufwertung der Fußgängerzone durch die Emsgalerie und das Kettelerufer auf den Weg gebracht habe, wobei alle diese Maßnahmen der Innenstadt gut getan haben. Er erklärt, dass das Quartier „Staelscher Hof“ eine Schlüsselstellung für die Entwicklung der Stadt Rheine habe, was aber nicht ohne die Sanierung des Rathauszentrums gelingen könne. Herr Dr. Lüttmann sehe den Weg aus Richtung Bahnhof durch die Gelbe Passage und weiter über den Busbahnhof zum Staelschen Hof, als einen Alternativweg zur gängigen Fußgängerzone an, was ein zweiter Zubringer zur Innenstadt werden könne. Er weist darauf hin, dass es aus seiner Sicht fast als Kardinalsfehler anzusehen wäre, wenn diese Chance der Entwicklung und Sanierung des Bereiches Rathauszentrum und Staelscher Hof nicht genutzt würde. Er erklärt, dass es für das Rathauszentrum drei Möglichkeiten gegeben habe, wobei auch eine der Abbruch des Rathauses gewesen sei. Dann müsste man aber erst einmal 700 Mitarbeiter woanders unterbringen. Um einen Abbruch des Gebäudes zu realisieren, müssten auch alle Teileigentümer des Gebäudes zustimmen, was zum einen keine realistische und zum anderen keine kostengünstigere Möglichkeit sei. Weiter gebe es noch zwei Alternativen, wo man sich dann von Jahr zu Jahr bewege und nur die nötigsten Baustellen bedienen würde, wobei Synergieeffekte hiermit nicht erzielt werden können. Deshalb befürworte er, die Maßnahme aus einem Guss durchzuführen, wozu man auch eine eindeutige Aussage von der Kämmerei, in Bezug auf den Ergebnishaushalt erhalten habe. Herr Dr. Lüttmann weist darauf hin, dass man gerade in schwierigen Zeiten die Variante wählen müsse, die dem Ergebnishaushalt den meisten Spielraum lasse. Die anderen Varianten seien nur ein teures Stückwerk ohne vergleichbaren Nutzen für die Innenstadt.

 

Herr Dr. Konietzko erklärt, dass es im Jahr 2017 den ersten Prüfauftrag zum Rathauszentrum/Hertie gegeben habe. Er trägt die von dem Büro ELPLAN aufgrund des Sanierungsstaus entstandenen notwendigen Arbeiten zusammenfassend vor. Er stellt fest, dass Wartungen, Reparaturen und Erneuerungen in den letzten 40 Jahren so gut wie nicht oder nur angepasst stattgefunden haben und man seit März 2020 wisse, wie es um das Gebäude stehe. Er sehe sich auch hierfür als Ratsmitglied in der Verantwortung, wobei es ihm sicherlich nicht leichtfalle über 65 Mio. Euro zu entscheiden. Wenn er von asbesthaltigen Isolierungen lese oder sich die Anforderungen an die Anlagentechnik, -sicherheit, -aufstellung, TÜV-Mängel an Lüftungsanlagen in beiden Rathäusern ansehe, müsse er feststellen, dass der Zustand unhaltbar sei. Aufgrund der Notwendigkeit habe man die  Verpflichtung hier einzugreifen. Er erklärt, dass man nach langen Diskussionen in der Fraktion festgestellt und entschieden habe, dass diese Maßnahmen dringend angegangen werden müssen. Er weist darauf hin, dass alleine 27 Mio. Euro von den geplanten 65 Mio. Euro Gesamtkosten zur Kostensicherheit eingeplant worden seien. Er wünsche sich parteiübergreifende Einigkeit über die Notwendigkeit dieser Maßnahme und bittet um entsprechende Zustimmung.

 

Herr Volker Brauer bittet zu klären, ob auch ein Rechenzentrum geschaffen werde, welches dann von der Verwaltung und den städtischen Gesellschaften gemeinsam genutzt werden könne. Er erklärt, dass für die EDV mehr Kühlung für die Servertechnik vorgesehen worden sei. Er möchte wissen, ob bei gesteigertem Homeoffice auch mehr Terminalserver im Lastausgleich geplant und Lichtwellenleiter ausreichend vorhanden seien.

 

Frau Schauer erklärt, dass das Thema EDV als offener Punkt in der Vorlage stehe und man die Frage bezüglich eines Rechenzentrums prüfen und spätestens zum nächsten Beschluss im Bau- und Mobilitätsausschuss beantworten werde.

 

Herr Horstmann vom Büro ELPlan erklärt, dass im Zuge der Verschiebung des Serverraumes auch notwendige Reserven für  Erweiterungen vorgehalten werden, wobei  auch Kühltechnik und LWL-Leitungen angepasst werden.

 

Herr Schomaker weist darauf hin, dass die Mitglieder der UWG dem Ganzen kritisch gegenüberstehen und sich die Frage stellen, ob dies das richtige Zeichen zu dieser Zeit sei. Sie fragen sich, welche Auswirkungen dieses Bauvorhaben auf andere Projekte wie den Schulbau haben könnte. Sie hätten hierzu gerne eine schriftliche Erklärung von der Verwaltung, dass es nicht zu Beeinträchtigungen beim Schulbau durch diese Maßnahme kommen werde. Des Weiteren stelle sich ihnen zum Beschlussvorschlag unter Punkt 2 die Frage, was es für Alternativen gebe, wenn die Verwaltung die Deckelung der Kosten auf 65 Mio. Euro nicht schaffen werde. Zu Punkt 5 stellt sich ihnen die Frage, ob das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt noch angehalten werden könne, wenn man jetzt dem Beschlussvorschlag so zustimmen würde.

 

Hinsichtlich der angesprochenen personellen Auswirkungen erklärt Frau Schauer, habe man an anderer Stelle schon deutlich gemacht, dass man personell im Hochbau schon am Limit sei. Natürlich könnte jemand aus dem Hochbau einen Schulumbau eher beginnen, wobei dann jemand von der Zentralen Gebäudewirtschaft mit den ganzen Einzelmaßnahmen beschäftigt sei. Personell würde es sich hier die Waage halten. Sie weist darauf hin, dass man sich durch die Vergabe externe Unterstützung bei den Planungsleistungen durch Architekten, Fachplaner und Projektsteuerer holen werde, was natürlich auch preislich zu Buche schlage. Zum Thema Deckelung auf 65 Mio. Euro erklärt Frau Schauer, dass man dies nicht vorgeschlagen hätte, wenn man davon ausgehe, die Einsparungen nicht erreichen zu können. Sie gehe davon aus, dass die Einsparungen entweder durch Einsparungen wie die Auslagerung der Stadtbibliothek oder den eingerechneten Sicherheitszulagen erreicht werden können. Man müsse überprüfen, ob diese in der veranschlagten Höhe noch gebraucht werden. Frau Schauer weist darauf hin, dass Dinge weggelassen werden müssten, wenn keine Einsparungen erzielt werden können. Auch dies würde man dem Ausschuss mitteilen und dann einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. Frau Schauer erklärt zur Einleitung des Projektes, dass, wenn heute der Bau- und Mobilitätsausschuss und im Nachgang der Rat dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, die Maßnahme beschlossen sei und durchgeführt werde. Damit verpflichte sich die Stadt Rheine auch in Bezug auf den Förderantrag, das Projekt durchzuführen und das Budget im Haushalt bereitzustellen. Der einzige Verhinderungsgrund könne dann nur noch eine Absage durch den Fördergeber sein.

 

Herr Christian Jansen weist ausdrücklich darauf hin, dass die sachlichen Gründe für die Notwendigkeit der Rathaussanierung von ihnen schon gesehen werden. Aus ihrer Sicht gebe es noch zu viele Unsicherheiten, die kostentechnisch noch nicht vollständig ausgeräumt werden konnten und sie somit, mit keinem guten Gewissen der Maßnahme zustimmen können.

 

Herr Huesmann erklärt, dass die Mitglieder der FDP die Vorlage unterstützen. Man werde das Geld nie wieder so günstig bekommen wie zum jetzigen Zeitpunkt. Da man die nächsten Jahre eher in einer wirtschaftlichen Rezession sein werde, stehe es auch einer Kommune zu, antizyklische Investitionspolitik zu betreiben, da genau dann das Geld am besten investiert werden könne. Deshalb müsse aus seiner Sicht die Baumaßnahme heute beschlossen werden.

 

Herr Hans-Jürgen Jansen erklärt, dass man sich nicht von einzuhaltenden Förderfristen unter Druck setzen lassen sollte. Man sollte jetzt erst ruhig und gründlich die Kosten und Einsparpotenziale analysieren, damit man zum Schluss nicht noch einen zweistelligen Millionen-Betrag nachträglich bereitstellen müsse.

 

Herr Schräder möchte wissen, wovon diese Förderung abhängig gemacht werde und was  für Voraussetzungen nötig seien.

 

Frau Schauer erklärt, dass der Förderantrag erst mit diesem Beschluss vervollständigt werden könne, wobei die Bezirksregierung und das Ministerium dann alle eingegangenen Förderanträge und ihre Konzepte sichten werden. Sie erklärt, dass bei dem Fördervolumen von 50 Mio. Euro im Regierungsbezirk Münster Förderanträge in Höhe von 120 Mio. Euro eingegangen seien und es somit eine deutliche Überzeichnung gebe. Die Konzepte der Förderanträge werden dann nach den Zielen der Städtebauförderung geprüft, wobei ihre Hoffnung darauf beruhe, dass man schon lange im Gespräch sei und ein gutes Konzept habe. Ganz sicher aber habe man die Fördergelder erst, wenn der Förderbescheid vorliege.

 

Herr Schomaker erklärt, dass die Argumente sie nicht überzeugen konnten und die Mitglieder der UWG von der Verwaltung schriftlich haben möchten, dass es zu keiner Benachteiligungen der Projekte wie z. B. beim Schulbau kommen werde. Des Weiteren schließe er sich den Ausführungen von Herrn Jansen an, dass 8 Mio. Euro Förderung kein Argument sei, da man aus anderen Fördertöpfen für städtebauliche Maßnahmen auch Fördergelder beantragen könne. Die Mitglieder der UWG sehen es als sehr kritisch an, wenn dieses Projekt heute seinen Anfang finden würde.

 

Aufgrund der Wortmeldung von Herrn Schomaker erklärt Herr Dr. Lüttmann, dass er im Rahmen seiner 5 jährigen Bürgermeistertätigkeit aber auch vorher schon in unterschiedlichen Funktionen tätig gewesen sei, aber noch nie in einem Ausschuss aufgefordert worden sei, eine schriftliche Erklärung abzugeben. Dies finde er sehr ungewöhnlich. Herr Dr. Lüttmann weist darauf hin, dass für eine Ausschusssitzung eine Niederschrift erstellt werde und solche Anmerkungen mit aufgenommen werden. Er verstehe nicht, was es für einen Sinn ergeben soll eine Erklärung zum Schulbau abzugeben, wobei dies auch kein gängiges Prozedere sei. Er weist darauf hin, dass der Rat auch hierzu immer noch das letzte Wort habe und z. B. über den Beschluss des Haushaltes, der Verwaltung finanzielle Mittel zusagen oder auch kürzen könne.

 

Herr Moritzer möchte wissen, was es für Konsequenzen habe, wenn die eingeplanten Fördergelder in Höhe von 8 Mio. Euro nicht oder nur deutlich reduziert zu bekommen seien.

 

Frau Schauer erklärt, dass man dies dann dem Ausschuss mitteilen würde und gemeinsam versuche, eine Lösung zu finden. Weiter werde man Gespräche mit der Bezirksregierung und dem Ministerium als Fördergeber führen, um zu sehen,  ob es generelle Bedenken gebe oder man vielleicht andere Möglichkeiten für eine Umsetzung sehe.

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Mobilitätsauschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

Der Rat beschließt:

 

1.      Die als Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI vorgelegte Entwurfsplanung für das Projekt „ Funktionserweiterung, Neustrukturierung und Modernisierung des Rathauszentrums (RHZ) einschließlich neuem Multifunktionssaal und Stadtbibliothek“ als Grundlage für die Weiterführung der Planung und Umsetzung der gesamten Baumaßnahme und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Leistungsphasen 5 – 8 unter Berücksichtigung der nachfolgende Beschlüsse.  

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der als Bestandteil der Entwurfsplanung vorgelegten Kostenberechnung mit dem Ziel einer weiteren Optimierung eine Kostenprüfung durchzuführen, und dem Bau- und Mobilitätsausschuss nach Vorlage des Prüfungsergebnisses im ersten Halbjahr 2021 erneut vorzulegen. Das Ergebnis der Kostenberechnung darf nach der Überarbeitung maximal eine Summe von 65 Mio. € (inklusive Nebenkosten, geschätzte Baukostensteigerung als Bruttokosten) betragen.

3.      Dabei steht der Rat hinter der Umsetzung des vorgelegten Konzeptes  zur Funktionserweiterung und Neustrukturierung, insbesondere aller inhaltlichen Elemente zum Multifunktionsbereich und der Stadtbibliothek. Hier, sowie im Bereich der energetischen Erneuerung, sollen keine Änderungen des Entwurfes vorgenommen werden.

Überprüft werden sollen

Qualitäten im Bereich Hochbau und der Technische Anlagen, z.B.:

·         WC-Anlagen (außer im Veranstaltungsbereich)

·         Blendschutz

·         abgehängte Decken einschl. Beleuchtung


Standards der Technischen Anlagen z.B.:

·         Raumheizflächenverkleidung im RHZ 1

·         Medientechnik

·         EDV-Technik

·         normaler Standard Brandmeldeanlage (kein erhöhter Standard wie z. B. raumweise Brandmeldeüberwachung)


Grundsätzliche Überprüfung von zusätzlichen Maßnahmen z.B.: 

·         Beibehaltung vorhandener Heizungsinstallationen (Rohrleitungen 2. - 5. OG)

·         Spätere Instandsetzung der Aufzugsanlagen

·         Entrauchungsventilatoren Mall

·         Sanierung der WC-Anlagen im RHZ 1

·         Sanierung der Teeküchen im RHZ 1

·         Auslagerung Bibliothek (Bauablaufoptimierung)

·         Verbleib der EDV im 1.OG (Reduzierung Bearbeitungsfläche)

 

4.      Das angepasste Betriebskonzept zur Stadtbibliothek und zum Multifunktionsbereich (s. Anlage 18) wird als Grundlage für die weitere Planungen beschlossen.

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung gemäß den Vorgaben des Fördermittelgebers die Antragsunterlagen zum Förderantrag bis zum 15.01.2021 zu vervollständigen. Die Ausschreibung der Abbruchmaßnahme Hertie – und damit die Einleitung des Projektes „Funktionserweiterung, Neustrukturierung und Modernisierung des Rathauszentrums (RHZ) einschließlich neuem Multifunktionssaal und Stadtbibliothek“ soll durchgeführt werden, wenn ein erster Förderbescheid über die Maßnahme vorliegt.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich bei

                                                         5 Nein-Stimmen