Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr van Wüllen führt in die Vorlage ein. Der erste Antrag auf Erweiterung im Juni 2020 fand im Ausschuss keine Mehrheit. Es wurde insbesondere kritisch gesehen, dass die festgesetzte Baugrenze mehr als 9 Meter überschritten werden sollte und der angrenzende Grünstreifen mit überplant wurde. Nach der Entscheidung gab es einen Ortstermin und mehrere Abstimmungsgespräche mit dem Antragsteller, so dass die Verwaltung nun folgenden Kompromiss befürworten kann:

 

1.)                     Die geplanten baulichen Anlagen halten einen Abstand von 3 m zur südlichen

Grundstücksgrenze ein. Die überbaubaren Flächen werden entsprechend festgesetzt.

2.)                     Der verbleibende 3 m breite Streifen wird im B-Plan als private Grünfläche festgesetzt und ist auch tatsächlich zu entsiegeln und zu begrünen.

3.)                     Die Grünflächen auf dem Gelände werden gemäß dem aktualisierten Plan des Antragstellers erweitert und entsprechend im B-Plan festgesetzt. Auch diese sind dann tatsächlich zu begrünen.

4.)                     Die das Grundstück nach Süden begrenzende Zaunanlage wird ebenfalls begrünt.

 

Weiter habe der Antragsteller zugesagt, dass er die unterbrochene Baumreihe in diesem Bereich entlang der Mesumer Straße ergänzen werde.

 

 


Beschluss:

 

I. Änderungsbeschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 179, Kennwort: "Gewerbegebiet Mesum Nord", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern.

 

Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Der räumliche Änderungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Mesum, Flur 23, Flurstücke 294 und 308 wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:     durch eine im Abstand von rd. 50m parallel zu Mesumer Straße verlaufende
                        Linie auf den Flurstücken 294 und 308)

im Osten:        durch die Grundstücksgrenze zwischen Flurstück 291 und 294

im Süden:       durch die öffentliche Verkehrsfläche Mesumer Straße (Flurstück 304) ,

im Westen:     durch die Grundstücksgrenze zwischen Flurstück 308 und 1.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ist beiliegendem Plan (Anlage 1) zu entnehmen und wird im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig