Sitzung: 16.12.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 527/20
Herr van Wüllen führt in die Vorlage ein. Der erste Antrag auf Erweiterung im Juni 2020 fand im Ausschuss keine Mehrheit. Es wurde insbesondere kritisch gesehen, dass die festgesetzte Baugrenze mehr als 9 Meter überschritten werden sollte und der angrenzende Grünstreifen mit überplant wurde. Nach der Entscheidung gab es einen Ortstermin und mehrere Abstimmungsgespräche mit dem Antragsteller, so dass die Verwaltung nun folgenden Kompromiss befürworten kann:
1.)
Die geplanten baulichen Anlagen halten einen
Abstand von 3 m zur südlichen
Grundstücksgrenze ein. Die überbaubaren
Flächen werden entsprechend festgesetzt.
2.)
Der verbleibende 3 m breite Streifen wird
im B-Plan als private Grünfläche festgesetzt und ist auch tatsächlich zu
entsiegeln und zu begrünen.
3.)
Die Grünflächen auf dem Gelände werden
gemäß dem aktualisierten Plan des Antragstellers erweitert und entsprechend im
B-Plan festgesetzt. Auch diese sind dann tatsächlich zu begrünen.
4.)
Die das Grundstück nach Süden begrenzende
Zaunanlage wird ebenfalls begrünt.
Weiter habe der Antragsteller zugesagt, dass er die unterbrochene Baumreihe in diesem Bereich entlang der Mesumer Straße ergänzen werde.
Beschluss:
I. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1
Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 179, Kennwort:
"Gewerbegebiet Mesum Nord", der Stadt Rheine im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern.
Mit der Erfüllung
der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der räumliche
Änderungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Mesum, Flur 23, Flurstücke
294 und 308 wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch eine im Abstand von rd. 50m parallel
zu Mesumer Straße verlaufende
Linie auf den
Flurstücken 294 und 308)
im Osten: durch die Grundstücksgrenze zwischen
Flurstück 291 und 294
im Süden: durch die öffentliche Verkehrsfläche
Mesumer Straße (Flurstück 304) ,
im Westen: durch die Grundstücksgrenze zwischen
Flurstück 308 und 1.
Der räumliche
Geltungsbereich der Änderung ist beiliegendem Plan (Anlage 1) zu entnehmen und
wird im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig